Ruag wird in Schweizer und internationalen Teil aufgespalten
Die Ruag wird in einen Schweizer und einen internationalen Teil aufgespalten. Dies hat heute das Verteidigungsdepartement VBS mitgeteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der bundesnahe Rüstungskonzern Ruag wird aufgespalten.
- Dies hat heute das Verteidigungsministerium VBS bekannt gegeben.
- Die Ruag soll einen Schweizer und einen internationalen Teil erhalten.
Der bundesnahe Rüstungskonzern Ruag wird aufgespalten. Die für die Schweizer Armee tätigen Geschäftseinheiten sollen von den internationalen Bereichen getrennt werden. Ab Anfang 2020 soll eine neue Gesellschaft, die MRO-Holding, beziehungsweise deren Tochterfirma MRO Schweiz, die gesetzlich verankerte Sicherstellung der Ausrüstung der Schweizer Armee gewährleisten. Das teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwoch mit.
Dazu gehören die Wartung und Reparatur des Armeematerials und die Instandhaltung von «einsatzrelevanten Systemen», wie zum Beispiel der F/A-18-Flotte. Diese Aufgaben wurden bisher von Ruag Defence und Ruag Aviation wahrgenommen.
Eine zweite Firma, die Ruag International, soll Leistungen am Markt anbieten. Dazu gehörten auch nicht sicherheitsrelevante Bereiche wie Ruag Space, Ruag Aeorstructures, Ruag Ammotec und Cyber. Beide Unternehmen werden unter dem Dach einer neuen Beteiligungsgesellschaft zusammengefasst.
Sicherheit erhöhen
Nach einem Cyberangriff auf die Ruag zwischen 2014 und 2016 hatte der Bundesrat im März dieses Jahres entschieden, dass das Unternehmen aufgeteilt werden soll. Er genehmigte an seiner Sitzung am Mittwoch das von der Ruag vorgelegte Konzept. Durch die Entflechtung würden die Finanzflüsse und die Informatiksysteme der beiden Unternehmen getrennt und damit die Sicherheit erhöht.
Die Kosten für die Entflechtung werden auf 60 bis 70 Millionen Franken geschätzt. Sie sollen von der Ruag getragen werden.
Mögliche Teilprivatisierung
Parallel dazu erwartet der Bundesrat vom Ruag-Verwaltungsrat, die Arbeiten zur Prüfung einer Teilprivatisierung des Unternehmens anzugehen. Dabei soll auch der Verkauf einzelner Geschäftseinheiten geprüft werden.
Nicht in Frage komme die Privatisierung der Beteiligungsgesellschaft. Der Bundesrat wolle weiterhin deren Alleinaktionär bleiben und damit die für die Armee tätige Geschäftseinheit zu 100 Prozent beherrschen.