Schweiz müsste Haftbefehle des Strafgerichtshofs umsetzen
Schweiz könnte gezwungen sein, internationale Haftbefehle gegen israelische und Hamas-Führer zu vollstrecken.

Die Schweiz müsste ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen, wenn der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen israelische Regierungsmitglieder und Hamas-Führer ausstellen sollte. Das hat der Bundesrat am Montag klar gemacht.
«Als Mitglied des Römer Statuts ist die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, Haftbefehle des IStGH zu vollstrecken», steht in der Antwort der Landesregierung auf mehrere Fragen von Parlamentariern in der Fragestunde des Nationalrats vom Montag. Der IStGH ist der Internationale Strafgerichtshof. Das Römer Statut von 1998 ist die völkerrechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs.
Bundesamt für Justiz entscheidet über Zusammenarbeit mit dem IStGH
Sollte die Vorverfahrenskammer des IStGH Haftbefehle ausstellen, wäre es Aufgabe des Bundesamts für Justiz, über die Zulässigkeit und die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem IStGH zu entscheiden. Auf Antrag des EJPD entscheide der Bundesrat über Fragen der Immunität, heisst es in der Antwort weiter.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äussert sich der Bundesrat jedoch vorerst nicht zum Antrag des IStGH-Chefanklägers auf Haftbefehle. Es gelte nun, die Entscheidung der Vorverfahrenskammer des IStGH abzuwarten.
Haftbefehl gegen Netanyahu und Hamas-Führer
Am 20. Mai beantragte der Chefankläger des IStGH Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und seinen Verteidigungsminister sowie drei Hamas-Führer. Dies wegen angeblicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese Entscheidung wurde sowohl von Israel als auch von der Hamas angeprangert.