Ständeratskommission befürwortet gesetzliche Massnahmen

Mit knapper Mehrheit hat sich eine Ständeratskommission im Grundsatz für gesetzliche Massnahmen zur Lohngleichheit ausgesprochen. Damit befürwortet sie eine Vorlage des Bundesrates.

Frauen und Maenner verschiedener Organisationen bei einer Demonstration für Lohngleichheit. - Keystone

Die Schweiz sei jedoch weit davon entfernt, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich viel verdienten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga bei der Präsentation der Pläne. Nach wie vor betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat entspreche. Pro Jahr sind das über 8000 Franken. Zwar könnten Frauen gegen Lohndiskriminierung klagen, doch sei das kostspielig. Laut einer Studie im Auftrag des Bundes befürworten zwei Drittel der Unternehmen staatliche Massnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zuständige Ständeratskommission befürwortet im Grundsatz gesetzliche Massnahmen zur Lohngleichheit.
  • Sie ist auf eine Vorlage des Bundesrates eingetreten.
  • Der Bundesrat will Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden verpflichten, Lohnunterschiede transparent zu machen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK) befürwortet im Grundsatz gesetzliche Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Sie ist auf eine Vorlage des Bundesrates eingetreten. Den Beschluss fasste die Kommission allerdings mit knapper Mehrheit: Sie sprach sich mit 7 zu 6 Stimmen dafür aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Über die Details wird die WBK an ihrer nächsten Sitzung beraten.

Der Bundesrat will Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden verpflichten, Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern transparent zu machen. Die Unternehmen sollen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen und von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen.

Sanktionen sind nicht vorgesehen: Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird. Nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtete er auch auf die Einführung einer öffentlich zugänglichen «Schwarzen Liste» mit säumigen Arbeitgebern. Die Ständeratskommission argumentiert, der Gesetzesentwurf stelle eine pragmatische und wenig bürokratische Lösung dar, um die Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern wirksam zu bekämpfen.

Lohnunterschied beträgt 8,7 Prozent