Zahlungen an ehemalige Verdingkinder werden beschleunigt
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sollen bis zu 25'000 Franken erhalten. Das Bundesamt für Justiz hat die Bearbeitung ihrer Gesuche beschleunigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können ein Gesuch um Entschädigung stellen.
- Bisher sind rund 3400 Gesuche bearbeitet worden.
- Das Bundesamt will die restlichen 9000 Gesuche nun beschleunigt bis Ende 2019 bearbeiten.
Das Bundesamt für Justiz hat die Bearbeitung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag für ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beschleunigt. Inzwischen sind über 3400 prioritäre Gesuche bearbeitet worden.
Bis spätestens Ende 2019 will das Bundesamt für Justiz (BJ) alle über 9000 Gesuche behandelt haben, wie es heute Donnerstag mitteilte. Das wäre ein Jahr früher als geplant. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte die Beschleunigung im Herbst angekündigt.
Weniger als ein Prozent abgelehnt
Bei den bisher bearbeiteten Gesuchen handelt es sich grösstenteils um Gesuche von schwer erkrankten und betagten Opfern. Das BJ schreibt, es habe fast alle Gesuche gutgeheissen und den Solidaritätsbeitrag grösstenteils bereits überwiesen. In weniger als einem Prozent der Fälle habe dem Gesuch nicht entsprochen werden können.
Sommaruga hat sich laut der Mitteilung in ihren letzten Tagen als Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements ein Bild vom Fortschritt der Arbeiten gemacht. Dabei habe sie unterstrichen, wie wichtig die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels sei. Es müsse nun schnell gehen, die Betroffenen hätten lange warten müssen.
Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhalten 25'000 Franken. Das Parlament hatte ein entsprechendes Gesetz gutgeheissen. Dieses anerkennt, dass den Betroffenen Unrecht angetan worden ist, das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat. Weiter ermöglicht es die wissenschaftliche Aufarbeitung und regelt die Akteneinsicht. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden.