Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise für die Türkei
Das Auswärtige Amt Deutschland verändert seine Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei. Auf sozialen Netzwerken sollen Reisende vorsichtig sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Auswärtige Amt ändert seine Reisehinweise für die Türkei.
- Demnach können Aktivitäten auf sozialen Netzwerken schon zu Haftstrafen führen.
Das Auswärtige Amt hat deutsche Reisende in der Türkei zur Vorsicht bei der Nutzung sozialer Netzwerke aufgerufen. Im Einzelfall sei bereits das Teilen oder «Liken» regierungskritischer Beiträge Anlass für ein Strafverfahren wegen «Präsidentenbeleidigung» und anderer Delikte, schrieb das Amt heute Dienstag in einer aktualisierten Fassung seiner Reisehinweise. Es müsse davon ausgegangen werden, dass auch nicht-öffentliche Kommentare «etwa durch anonyme Denunziation» an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet würden.
Im Falle einer Verurteilung wegen «Präsidentenbeleidigung» oder «Propaganda für eine terroristische Organisation» riskierten Betroffene mehrjährige Gefängnisstrafen. Dabei drohe eine Strafverfolgung schon bei Äusserungen, «die nach deutschen Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind». Auch bei Einreiseverweigerungen sei «ein Zusammenhang mit anonymen Denunziationen nicht auszuschliessen», betonte das Amt.
Konflikt zwischen Berlin und Ankara spitzt sich zu
Das Auswärtige Amt hatte seine Reisehinweise für die Türkei vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung seit dem Putschversuch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan 2016 sowie der Inhaftierung mehrerer Deutscher mehrfach verändert. Dies sorgte auch für Konflikte zwischen den Regierungen in Ankara und Berlin, weil die Hinweise aus türkischer Sicht zu scharf ausgefallen waren. Der Tourismus ist in der Türkei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
In den heute Dienstag aktualisierten Reisehinweisen heisst es weiterhin, es sei in der Türkei «von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen». Betroffen von den Massnahmen der türkischen Behörden seien dabei in erster Linie – «aber nicht ausschliesslich» – deutsche Staatsbürger mit engen privaten und persönlichen Verbindungen in die Türkei sowie Menschen mit deutscher sowie türkischer Staatsangehörigkeit.