Londoner Gericht weist Klage gegen Zwangspause des Parlaments ab
Ein Londoner Gericht hat eine Klage gegen die fünfwöchige Zwangspause des britischen Parlaments abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Klägerin will aber in Berufung gehen.
«Die Klage ist abgewiesen», sagte Richter Ian Burnett am Freitag im Hohen Gericht. Das Gericht liess aber eine Berufung beim Obersten Gericht Grossbritanniens zu, die Verhandlung soll am 17. September stattfinden.
Die Anti-Brexit-Aktivistin Gina Miller hatte eine gerichtliche Überprüfung der von Premierminister Boris Johnson angeordneten Zwangspause für das Parlament beantragt und wurde dabei von dem früheren konservativen Premierminister John Major unterstützt.
Miller kündigte an, gegen die Entscheidung des Londoner Hohen Gerichts Berufung einzulegen. «Meine Anwälte und ich werden unseren Kampf für Demokratie nicht aufgeben», sagte die Geschäftsfrau vor dem Gerichtsgebäude.
«Wir treten für alle ein. Wir treten für zukünftige Generationen ein. Jetzt aufzugeben, wäre eine Verletzung unserer Pflichten», sagte Miller, die schon 2017 einen juristischen Erfolg im Brexit-Streit errungen hatte. Damals hatte sie mit einer Klage erzwungen, dass Johnsons Vorgängerin Theresa May das britische Parlament in den Prozess zur Vorbereitung des EU-Austritts einbeziehen musste.
Johnsons Entscheidung, dem Parlament vor dem für den 31. Oktober geplanten EU-Austritt Grossbritanniens eine fast fünfwöchige Sitzungspause aufzuerlegen, hatte in der vergangenen Woche landesweite Proteste hervorgerufen. Kritiker hielten dem konservativen Regierungschef vor, das Parlament aushebeln zu wollen und so die Demokratie zu untergraben. Ein Gericht im schottischen Edinburgh hatte die Zwangspause jedoch bereits in der vergangenen Woche für zulässig erklärt. Eine weitere Gerichtsentscheidung im nordirischen Belfast steht noch aus.