Baselbieter Landrat will Wahlrechtsreform weiter behandeln

Der Landrat will eine Reform des Wahlsystems im Kanton Baselland weiter behandeln. Er hat am Donnerstag ein Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

Blick in den Baselbieter Landrat. (Archivbild) - Basel-Landschaft

Der Landrat will eine Reform des Wahlsystems im Kanton Baselland weiter behandeln. Er hat am Donnerstag mit 43 zu 28 Stimmen ein Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die Fraktionen SP, Grüne-EVP, GLP und Mitte sprachen sich dafür aus, während SVP und FDP die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ablehnten.

Das Parlament folgte damit nicht der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK). Diese hatte zuvor mit 7 zu 6 Stimmen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die GPR-Teilrevision sieht vor, die Parteistärken im Landrat besser abzubilden, ohne dabei die Wahlkreise und damit den lokalen Bezug der Parlamentsmitglieder aufzugeben. Zudem soll sie Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen, wie sie im Baselbiet regelmässig vorkommen, vermindern.

Kommt die Teilrevision durch, sollen die Landratswahlen 2027 nach einem neuen System, dem Verfahren des Doppelproporzes, durchgeführt werden.

Näher an den effektiven Wählerstimmen

SP-Fraktionssprecher Andreas Bammatter kritisierte den JSK-Antrag auf Nichteintreten. Das heutige Wahlsystem führe immer wieder zu Kopfschütteln, daher sei es wichtig, näher an den effektiven Wählerstimmen zu sein – auch wenn seine eigene Partei den einen oder anderen Sitz dabei verlieren könne.

«Es kann doch nicht sein, dass eine Person mit 250 Stimmen einen Sitz im Landrat bekommt und eine andere mit 1000 Stimmen nicht – das versteht das Volk nicht», sagte Bammatter.

Alain Bai (FDP) meinte hingegen, seine Fraktion sehe keinen Handlungsbedarf für eine Änderung. Gewiss sei das jetzige System nicht perfekt. Die Revision werde aber Sitzsprünge weiterhin nicht verhindern.

Der Aufwand angesichts des bescheidenen Ertrags sei somit in keiner Weise gerechtfertigt. Die FDP stellte einen Antrag, die Vorlage zurück an die Kommission zu schicken, was die Landratsmehrheit aber ablehnte. Somit wird der Landrat an seiner Sitzung in zwei Wochen die erste Lesung zur Vorlage vornehmen.