Verzugszins im Baselbiet: Anton Lauber bewegt sich wenig
Die Baselbieter Regierung erhöht den Verzugszins bei zu später Steuerzahlung. Das Parlament wollte dies verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verzugszinsen im Kanton Baselland werden um 0,75 Prozentpunkte erhöht.
- Gleichzeitig sinkt der Vergütungszins von 0,8 auf 0,2 Prozent.
- Eine Woche zuvor forderte der Landrat noch eine Beibehaltung der aktuellen Verzugszinsen.
Die Steuern vorzeitig zu bezahlen, lohnt sich im Baselbiet nicht mehr. Dafür wird stärker bestraft, wer Steuerrechnungen nicht rechtzeitig begleicht. Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag den Vergütungszins bei der Staatssteuer von 0,8 auf 0,2 Prozent gesenkt und gleichzeitig den Verzugszins von 4,75 auf 5,5 Prozent erhöht.
Noch bei der Budgetdebatte vergangene Woche zeigte sich der Landrat unzufrieden mit der Zinspolitik von Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte). Das Parlament überwies einen Vorstoss von SVP-Politiker Markus Brunner, der insbesondere den Verzugszinssatz bei den heutigen 4,75 Prozent belassen wollte.
Ursprünglich wollte die Regierung den Verzugszins gar auf 6 Prozent erhöhen. Die Mehrheit des Landrats argumentierte, dass dieser hohe Satz in der Schweiz «seinesgleichen sucht». Selbstständig erwerbende könnten in Bedrängnis geraten, wenn sie ihre Vorausrechnung falsch einschätzen. Ausserdem würden Steuerschulden durch den Verzugszins noch mehr anwachsen und Betroffene zusätzlich belasten.
Kompetenz bei Regierung
Anton Lauber machte in der Debatte klar, dass das Parlament in dieser Frage keine Mitsprache habe, da die Kompetenz für die Steuerzinsen bei der Regierung liegt. Aber man nehme die Argumente zur Kenntnis.
Nun lässt sich die Regierung vom Willen des Landrats mässig beeindrucken und kommt ihm nur wenig entgegen. Sie macht «die Situation an den Finanzmärkten sowie die aktuelle finanzielle Situation des Kantons» als Gründe geltend.
Markus Brunner sagt auf Nachfrage: «Ich bin enttäuscht, dass die Regierung die Zinspolitik nicht so umsetzt wie gewünscht.»
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Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst im Basler Newsportal «OnlineReports» publiziert.