Glarner Regierung streicht eine Massnahme aus dem Entlastungspaket

Der Glarner Regierungsrat hat eine der 60 Massnahmen aus dem Anfang Oktober vorgestellten Entlastungspaket gestrichen.

Die Streichung einer Massnahme aus dem Entlastungspaket hat der Glarner Regierungsrat an seiner Sitzung beschlossen. - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Der Glarner Regierungsrat hat eine von 60 Massnahmen aus dem anfangs Oktober präsentierten Entlastungspaket gestrichen. Sie sei dort am falschen Ort, heisst es in der Mitteilung. Die Regierung bedauere «das Missverständnis».

Konkret geht es um eine Sparmassnahme, die den Justizvollzug betrifft. Dazu hiess es, sofern aus Sicherheitsgründen vertretbar, «sollten bedingte Entlassungen von Personen erfolgen, die sich im Vollzug von stationären und therapeutischen Massnahmen befinden und einen günstigen Verlauf aufweisen». Die möglichen Einsparungen wurden mit 90'000 Franken beziffert.

Wie eine Überprüfung gezeigt habe, handle es sich dabei nicht um eine wiederkehrende Entlastungsmassnahme, sondern um eine Budgetanpassung, teilte die Regierung am Mittwoch mit.

Budgetanpassung statt wiederkehrender Sparmassnahme

Eine einzelne verurteilte Person könne früher entlassen werden. Und dies wirke sich auf das Budget 2025 aus. Der Regierungsrat hält fest, dass für ihn im Justizvollzug die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehe und es nie geplant war, «aufgrund von finanziellen Überlegungen Straftäter früher zu entlassen».