Neue Regelung in Basel für Lohngleichheit im Beschaffungswesen

Im Basler Beschaffungswesen sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse vorzulegen.

Im Basler Beschaffungswesen müssen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse nachweisen. - Pixabay

Unternehmen im Beschaffungswesen müssen bei Aufträgen des Kantons Basel-Stadt künftig erst ab 50 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse vorweisen. Kleinere Unternehmen müssen neu nur noch einen kurzen Fragebogen zur Lohngleichheit ausfüllen, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte.

Die neue Regelung soll bereits ab dem 1. Oktober gelten. Die Regierung setze damit eine Forderung aus dem Grossen Rat – namentlich aus einer überwiesenen Motion der SVP – zeitnah um, heisst es.

Bislang wurde bei Unternehmen ab zehn Angestellten eine Lohngleichheitsanalyse mittels Logib, dem Standard-Analyse Tool des Bundes, verlangt. Der Kanton führe aber nach Abschluss der Verträge im Beschaffungswesen regelmässige Stichkontrollen durch.