Neues Wahlreglement für Freiburger Staatspersonal-Kasse
Die Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals hat ein neues Wahlverfahren für ihren Verwaltungsrat eingeführt, das Kontroversen auslöst.
Die Aufsichtsgremien haben ein entsprechendes neues Wahlreglement genehmigt. Die Gewerkschaften sind damit aber weiterhin nicht zufrieden. Im Herbst 2023 kam es zum Eklat und die Personalvertretenden traten per sofort aus dem Vorstand der Kasse zurück.
Das Freiburger Kantonsparlament hatte zuvor grünes Licht für eine Umstrukturierung der Kasse gegeben. Die Revision sah auch einen neuen Wahlmodus vor. Die Personalverbände kritisierten diesen heftig.
Nach den Rücktritten war das Organ nicht mehr beschlussfähig. Die Stiftungsaufsicht setzte einen Kommissar ein. Unterdessen wurde ein neues Wahlreglement bestätigt, wie die Kasse am Montag mitteilte.
Versicherte können erstmals direkt wählen
Zum ersten Mal können die Versicherten für den Verwaltungsrat kandidieren und/oder ihre Vertreter direkt wählen, wie der für Finanzen zuständige Staatsratspräsident Jean-Pierre Siggen und der Kassenkommissar Lorenz Fivian am Montag mitteilten.
Der Verwaltungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern: Sechs Arbeitgebervertreter, die vom Staatsrat ernannt werden, und sechs Arbeitnehmervertreter, die künftig von den bei der Kasse versicherten Arbeitnehmern gewählt werden.
Die Ankündigung des neuen Wahlreglements sorgte für Unmut sowohl bei der Föderation der Personalverbände des öffentlichen Dienstes (FEDE) als auch bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (VPOD).
Gewerkschaften fühlen sich übergangen
Die FEDE und der VPOD sind der Ansicht, dass sie nach einer Sitzung im Juli nicht über die Ausarbeitung des Reglements auf dem Laufenden gehalten wurden. Die FEDE kündigte an, dass sie ihre Beschwerde gegen das Pensionskassengesetz beim Bundesgericht aufrechterhält.