Pilatus wehrt sich gegen Auslieferungsverbot und zieht vor Gericht
Das EDA hat für Tätigkeiten von Pilatus in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Verbot ausgesprochen. Nun wehrt sich der Flugzeugbauer.
Das Wichtigste in Kürze
- Pilatus darf keine Dienstleistungen in Saui-Arbien und in den VAE mehr anbieten.
- Das EDA sieht das Söldnergesetz verletzt und hat ein Verbot ausgesprochen.
- Nun wehr sich der Flugzeugbauer und zieht vor Gericht.
Der Schweizer Flugzeugbauer Pilatus will den Entscheid des Bundes nicht akzeptieren, keine Dienstleistungen mehr in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten anbieten zu können. Das Unternehmen zieht den Entscheid des EDA vor das Bundesverwaltungsgericht.
Nach fast zwei Wochen Funkstille hat die Pilatus Flugzeugwerke AG am Freitagmorgen auf das Verbot des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) reagiert. Erwartungsgemäss ist die Kritik am Bund harsch.
Verbot benachteiligt wichtiges Standbein
Die Verfügung sei «mit grosser Besorgnis und Unverständnis» aufgenommen worden, heisst es in einer Mitteilung. «Ebenso unangemessen ist die gewährte Frist von lediglich neunzig Tagen bis Pilatus den logistischen Support vor Ort einstellen muss.»
Das Kundendienstgeschäft sei für Pilatus ein wichtiges Standbein. Das vom Bund verfügte Verbot benachteilige Pilatus gegenüber anderen Flugzeugherstellern enorm. «Angesichts der engen Verknüpfung von Verkauf und logistischem Support kommt es faktisch einem zukünftigen Exportverbot gleich.»
Das Unternehmen fühlt sich deshalb gezwungen, den Entscheid des EDA an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen, «um die gesetzliche Grundlage zu klären und Rechtssicherheit für Pilatus, seine Mitarbeitenden sowie weitere Unternehmen der Schweiz zu schaffen». Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk lässt sich mit den Worten zitieren: «Wir haben alles richtig gemacht.»