Regierung

St. Galler Regierung will Rechtslücke bei Bedrohungen schliessen

Die Regierung von St. Gallen plant eine Gesetzesänderung, um den Schutz gegen Gewalt und Stalking zu verbessern.

Stalking-Opfer
Die St. Galler Regierung will das Gesetz ändern, um den Schutz vor Gewalt und Stalking zu stärken. - dpa/AFP/Archiv

Die St. Galler Regierung will nach einem SP-Vorstoss das Polizeigesetz anpassen. Bisher galten polizeiliche Anordnungen, die zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Stalking verfügt werden, nur für den betreffenden Kanton. Wenn Täterinnen und Täter aus dem Nachbarkanton agieren, fehlt die Handhabe.

Monika Simmler
Monika Simmler (SP) betont in ihrer Motion, dass polizeiliche Anordnungen bei interkantonalen Fällen rechtliche Unsicherheiten bergen. (Archivbild) - KEYSTONE/Gian Ehrenzeller

Es gebe bei polizeilichen Anordnungen «Herausforderungen und rechtliche Unsicherheiten», sobald interkantonale Sachverhalte betroffen seien, schrieb die Rechtswissenschaftlerin und SP-Kantonsrätin Monika Simmler in ihrer Motion, die sie im Dezember einreichte.

Gesetzeslücke ermöglicht grenzüberschreitendes Unrecht

Sie illustriert das Problem mit einem Beispiel: Ein Mann, gegen den im Kanton Thurgau ein Kontaktverbot zu seiner Partnerin verhängt wurde, könnte sich im Kanton St. Gallen aufhalten und das Opfer grenzüberschreitend kontaktieren.

Damit würde er gegen eine Thurgauer Anordnung auf St. Galler Boden verstossen. Der Kanton St. Gallen sei aber nicht befugt, den Verstoss zu ahnden. In der Praxis könne dies zu «unbefriedigenden und gefährlichen Situationen» führen.

Regierung unterstützt Gesetzesänderung

Es brauche deshalb eine Gesetzesänderung, die es ermögliche, dass polizeiliche Anordnungen im Rahmen des Bedrohungsmanagements und des Gewaltschutzes auch interkantonal Rechtswirkung entfalten.

Die Regierung heisst den Vorstoss gut. Sie schlägt eine Gesetzesanpassung im Zusammenhang mit einer ohnehin geplanten Totalrevision des Polizeigesetzes vor. Der Kantonsrat wird in der kommenden Frühjahrssession über die Motion entscheiden.

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Kommentare

User #4676 (nicht angemeldet)

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