Erfolg für Infantino: Untersuchungshandlungen für nichtig erklärt
Gegen Gianni Infantino wird seit 2019 ermittelt. Der Präsident der FIFA kann sich jetzt über einen juristischen Erfolg freuen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gianni Infantino verzeichnet einen juristischen Erfolg.
- Teile der Untersuchungshandlungen von Stefan Keller wurden für nichtig erklärt.
FIFA-Boss Gianni Infantino hat im Strafprozess gegen seine Person einen juristischen Erfolg verbucht. Wie der Fussball-Weltverband am Donnerstag mitteilte, ist das Schweizer Bundesstrafgericht zu einer Feststellung gekommen: Nämlich, dass «der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller mit der Ausweitung seiner Untersuchung über seine Zuständigkeit hinaus rechtswidrig gehandelt hat». Dies habe zur Folge, dass Teile der von Keller vorgenommenen Untersuchungshandlungen für nichtig erklärt worden seien.
Keller war damit beauftragt, «bestimmte Treffen zwischen dem ehemaligen Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber und Infantino zu untersuchen». Der Bundesanwalt habe jedoch begonnen «seine Ermittlungen über sein Mandat hinaus auszuweiten».
Deshalb stellte das Bundesstrafgericht nun fest Folgendes fest: Eine «durch Keller vorgenommene Befragung liegt weder in seiner Kompetenz als ausserordentlicher Bundesanwalt noch als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes». Daher sei die «Einvernahme der Auskunftsperson nichtig und das entsprechende Einvernahmeprotokoll aus sämtlichen Akten zu entfernen».
Stefan Kellers «Rufmord»
Keller hatte im Dezember mitgeteilt, dass es «deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten» gebe. Die FIFA reagierte damals prompt, die Aussage des Bundesanwalts grenze an «Rufmord», hiess es. Mit der Mitteilung von Donnerstag fühlt sich der Fussball-Weltverband in seiner Haltung bestätigt.
«Jetzt ist klar, dass diese rufschädigende Aussage auf der Basis einer nun vom Bundesstrafgericht als nichtig qualifizierten Untersuchungshandlung erfolgte». Das schrieb die FIFA in ihrer Stellungnahme. «Das Bundesstrafgericht hielt ferner fest, dass es Aufgabe der Aufsichtsbehörde sei, die Amtsführung des ausserordentlichen Bundesanwalts zu überwachen. Die FIFA vertraut darauf, dass dies fortan tatsächlich der Fall sein wird.»
Gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino wird seit 2019 ermittelt
Infantino steht seit Sommer 2019 im Zentrum von Ermittlungen. Einerseits geht es um drei nicht protokollierte Geheimtreffen zwischen Infantino und Lauber. Zudem wird Infantinos Nutzung eines Privatjets zwischen Surinam und der Schweiz untersucht.
Am Ende einer Dienstreise soll der FIFA-Boss wegen der ungünstigen Linienflug-Verbindungen einen Privatjet gechartert haben. Als Grund liess Infantino gegenüber dem Compliance-Chef der FIFA ein Treffen mit UEFA-Präsidenten Aleksander Ceferin angeben. Dieses soll aber nicht geplant gewesen sein und auch nicht stattgefunden haben.
Keller sah in der «Flugaffäre» den Verdacht auf ungetreue Geschäftsführung und sprach sich für zusätzliche Untersuchungen aus.