Coronavirus: Schulen zahlen wegen Risikogruppen doppelte Löhne

Annina Reusser
Annina Reusser

Bern,

Für Lehrpersonen in der Risikogruppe bedeutet das Coronavirus weiterhin Home-Office. Sie müssen vertreten werden. Das kostet die Schulen doppelte Löhne.

Schule Luzern
Wer sein Kind im Kanton Luzern nicht zur Schule schickt, dem droht eine Busse bis zu 3'000 Franken. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 11. Mai öffnen die obligatorischen Schulen wieder.
  • Lehrpersonen müssen Abstand halten.
  • Gefährdete Lehrpersonen können sich dispensieren lassen.
  • Durch Stellvertretungen bezahlen die Schulen jedoch doppelt Löhne.

Dass die Volksschule am 11. Mai wieder startet, hat vor allem einen Grund: Kinder sind vom Coronavirus weniger gefährdet als Erwachsene. So jedenfalls die gängige und teils umstrittene These des Bundesamts für Gesundheit. Doch Präsenzunterricht heisst auch Anwesenheit von Erwachsenen: Lehrpersonen.

Die Kantone haben unterschiedliche Massnahmen getroffen, um den Unterricht vor Ort wieder aufzunehmen. Doch was die Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern betrifft, sind die Vorschriften oft ähnlich.

bag corona
Ein Merkblatt des BAGs mit den Covid-19 Verhaltensregeln hängt neben einem Spühlbecken. - keystone

Kinder dürfen sich normal untereinander bewegen. Lehrpersonen müssen zueinander und zu den Kindern Abstand halten. Diese Massnahme gegen das Coronavirus gilt unter anderem in den Kantonen Aargau, Basel und Bern.

Kein Unterrichten für Risikogruppen

Besondere Auswirkungen hat die Öffnung der Schulen auf Lehrpersonen, die zu einer Risikogruppe gehören. Weil Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre besonders verletzlichen Mitarbeitenden zu schützen, können betroffene Lehrpersonen vom Präsenzunterricht dispensiert werden.

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich schreibt auf Anfrage: «Nach Möglichkeit wird einer betroffenen Lehrperson eine adäquate Ersatzarbeit zugewiesen.»

Corona Fernunterricht
Wegen des Coronavirus erhielten Tausende Schüler im letzten Jahr Fernunterricht. - Keystone

Damit gemeint ist zum Beispiel Fernunterricht für Schulkinder, die selber in Quarantäne sind. Etwa, weil ein Familienmitglied am Coronavirus erkrankte.

Wer will, darf unterrichten

Der Leiter der Abteilung Volksschule im Kanton Aargau, Christian Aeberli, sagt: «Wer arbeiten will, darf das tun, auch wenn die betroffene Lehrperson zu einer Risikogruppe gehört.»

Ansonsten arbeiten besonders gefährdete Lehrpersonen im Home-Office oder an einem geschützten Arbeitsplatz. «Sie unterstützen andere Lehrpersonen, etwa beim Korrigieren oder Vorbereiten des Unterrichts», so Aeberli.

Coronavirus Schulen Niedersachsen
Ein Lehrer bereitet das Schulzimmer für den Unterricht vor. - dpa

Wenn eine Lehrperson nicht unterrichtet, muss sie vertreten werden. Das heisst, dass in diesem Fall zwei Personen gleichzeitig angestellt sind: die reguläre Lehrperson, die zu einer Risikogruppe gehört, und die Stellvertretung, die vor der Klasse steht.

«Das heisst auch, dass wir doppelt Löhne zahlen, aber da sind wir kulant», sagt Volksschulleiter Aeberli. Je mehr Stellvertretungen die Schulen benötigen, desto mehr bezahlen sie also auch für die Löhne.

Basel-Stadt: Bis zu 20 Prozent fallen wegen Coronavirus aus

Im Kanton Basel-Stadt geht das Erziehungsdepartement davon aus, dass ungefähr 10 bis 20 Prozent der Lehrkräfte wegen des Coronavirus ausfallen.

«Diese Ausfälle werden mithilfe eines Springerpools abgefedert», schreibt das Erziehungsdepartement Basel-Stadt. Solche Pools kommen auch bei normalen Grippewellen zum Einsatz.

Angehörige sind selber verantwortlich

Schwieriger wird die Situation, wenn Angehörige von Lehrpersonen einer Risikogruppe angehören.

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich schreibt: «Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht für seine Angestellten wahrzunehmen. Eine darüber hinaus gehende Fürsorgepflicht für weitere Familienmitglieder, Mitbewohner oder enge Bekannte ist gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen.»

Es sind in diesem Fall die besonders gefährdeten Angehörigen, die Schutzmassnahmen treffen müssen. Eine betroffene Lehrperson könnte allenfalls unbezahlten Urlaub beantragen.

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