Abgabe der Steuererklärung 2017

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Die Abteilung Steuern Villmergen weist darauf hin, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2017 am 31. März 2018 abgelaufen ist.

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Viele Steuererklärungen sind bereits eingereicht worden, was bestens verdankt wird. In rund zehn Tagen werden an alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben oder keine Fristverlängerung verlangt haben, Mahnungen versandt. Damit der administrative Aufwand möglichst gering gehalten werden kann, wird die Bevölkerung gebeten, die Steuererklärung in den nächsten Tagen nachzureichen.

Es wird daran erinnert, die Steuererklärung zu unterschreiben und den EasyTax-Ausdruck zusammen mit dem Umschlag einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung ist die unterschriebene Quittung zusammen mit den nicht übermittelten Belegkopien im Umschlagbogen einzureichen. Sämtliche Steuererklärungen samt Belegen werden durch eine externe Firma eingescannt und anschliessend der Abteilung Steuern in digitalisierter Form zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Bitte reichen Sie deshalb keine Original-Belege ein (z.B. für geltend gemachte Liegenschaftsunterhaltskosten, Krankheitskosten usw.). Die Belege werden nicht retourniert, sondern nach dem Einscannen vernichtet.

-Mitteilung der Gemeinde Villmergen (vas)

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