Aus den Gemeindenachrichten März 2019

Gemeinde Böckten
Gemeinde Böckten

Sissach,

Die Gemeinde Hockten veröffentlicht am 26. März 2019 aktuelle Nachrichten.

Spielplatz
Spielplatz. (Symbolbild) - Nau.ch

Fahrplanvernehmlassung

Die Bau- und Umweltschutzdirektion führt dieses Jahr wieder eine Fahrplanvernehmlassung durch. Ab dem 29. Mai bis zum 16. Juni 2019 werden die Fahrplanentwürfe aller Linien im Baselbiet für den Fahrplan 2020/21 (gültig ab 15. Dezember 2019) im Internet auf der Homepage publiziert. Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Fahrplanentwurf Stellung zu nehmen. Hierzu ist ab dem 29. Mai 2019 auf www.fahrplanentwurf.ch ein entsprechendes Formular aufgeschaltet. Diese Stellungnahmen, z.B. bei fehlenden Anschlüssen oder nicht mehr möglichen Fahrten, werden zusammen mit den Transportunternehmungen geprüft und je nach Machbarkeit in den Fahrplan 2020/21 oder für die weitere Planung aufgenommen.

Einhaltung der Ruhezeiten

Der Frühling steht vor der Tür und wir möchten die Bevölkerung rechtzeitig auf nachfolgende Ruhezeiten gemäss Polizei-Reglement, § 6, § 7 und § 10 hinweisen:

§ 6 Lärmverursachende Tätigkeiten

1 Lärmige Haus- und Gartenarbeiten, wie z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, maschinelles Häckseln, usw. sind an Werktagen nur von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, gestattet. Die Benützung öffentlicher Abfallsammelstellen ist nur gemäss Anschlag bei den Sammelstellen gestattet.

2 Für Industrie- und Gewerbelärm gelten die Vorschriften des Bundesrechts (Lärmschutzverordnung). Eine Mittagsruhe zwischen 12.00 – 13.00 Uhr ist einzuhalten.

3 Landwirtschaftliche Maschinen dürfen im Umfeld des Siedlungsgebietes nur von 06.00 bis 22.00 Uhr betrieben werden. In begründeten Notfällen sind Ausnahmen gestattet.

4 An Sonn- und Feiertagen ist jede Betätigung, die Lärm verursacht oder auf andere Weise die öffentliche Ruhe stört, verboten (§ 4 des Ruhetagsgesetzes). Ausgenommen sind wetterbedingte landwirtschaftliche Tätigkeiten.

5 Der Gemeinderat kann den Aufenthalt auf den öffentlichen Spiel- und Sportanlagen sowie auf öffentlichen Anlagen zeitlich einschränken, respektive verbieten.

§ 7 Apparate und Musikinstrumente

Radio, Fernsehapparate, Musikinstrumente und ähnliche Geräte dürfen nur so benützt werden, dass sie auf die Nachbarschaft nicht störend wirken.

§ 10 Lautsprecher im Freien Jegliche Verwendung von Lautsprechern und Tonverstärkern im Freien ist nur mit Bewilligung des Gemeinderates während den darin festgelegten Zeiten zulässig.

Kündigung der Gemeindeverwalterin Karin Althaus

Unsere Gemeindeverwalterin Karin Althaus hat dem Gemeinderat infolge Neuorientierung mit Schreiben vom 27. Februar 2019 ihre Kündigung per 30. Juni 2019 bekannt gegeben.

Daniela Corpataux wird per 1. Mai 2019 die Aufgaben der Gemeindeschreiberin und Sandra Strüby die Aufgaben der Finanzverwalterin übernehmen.

Geschwindigkeitskontrolle

Die Polizei Baselland meldet folgende im Februar 2019 durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle in Böckten:

1. Messung vom 21. Februar 2019 an der Hauptstrasse:

Bei 685 gemessenen Fahrzeugen mussten 5 Übertretungen festgestellt werden, was einer Übertretungsrate von 0.73 % entspricht.

Aufruf an die Hundehalter

Leinenpflicht im Wald und an den Waldrändern in den Monaten April bis Juli

Der Gemeinderat macht die Hundebesitzer auf den § 38 des Kantonalen Jagdgesetzes aufmerksam:

§ 38 Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen

1 Während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.

2 Der Gemeinderat kann in Absprache mit der Jagdgesellschaft, den Naturschutzkreisen und der zuständigen Fachstelle Gebiete bezeichnen, in denen während der

Hauptsetz- und Brutzeit die Leinenpflicht nicht gilt.

3 Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind generell an der Leine zu führen.

4 Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden. Der Regierungsrat erlässt ergänzende Bestimmungen.

5 Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten.

Spielplatz mit neuem Gesicht

Nach einer längeren Planungs- und Vorbereitungsphase im vergangenen Jahr, konnte die Umgestaltung des Spielplatzes beim Kindergarten im Februar in Angriff genommen werden. Dank des anhaltend trockenen Wetters kamen die Arbeiten gut voran, so dass wir am Montag den 4. März 2019 den Spielplatz mit seinem neuen Gesicht wieder freigeben konnten. Die Umgestaltung macht den Spielplatz offener und gibt ein Gefühl von mehr Platz.

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