Budget 2019 berechnet

Gemeinde Neuheim
Gemeinde Neuheim

Region Baar,

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 wird das Budget 2019 mit einem Verlust von CHF 252'400.00 unterbreitet.

Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Das Budget 2019, weist bei einem Aufwand von CHF 13'083'700.00 und einem Ertrag von CHF 12'831'300.00 einen Aufwandüberschuss von CHF 252'400.00 aus. Die geplanten Investitionen 2019 belaufen sich auf CHF 3'630'000.00, was einen vorübergehenden Anstieg der Verschuldung nach sich zieht.

Steuern

In Bezug auf die Steuern hat sich der Gemeinderat nach den sehr guten Rechnungsabschlüssen von 2016 und 2017 entschieden, der Gemeindeversammlung eine Steuerfusssenkung von 2% und einen einmaligen Steuerrabatt von 4% auf dem kantonalen Einheitssatz vorzuschlagen. Der Gemeinderat verfolgt auch in den kommenden Jahren eine kontinuierliche unseren Möglichkeiten angepasste Finanzpolitik. Trotz der Steuerfusssenkung und des Rabatts rechnet der Gemeinderat generell mit etwas höheren Steuereinnahmen. Der Gemeinderat plant darüber hinaus, ab dem Jahr 2019 die Steuerschwankungsreserven schrittweise aufzulösen und so die zukünftigen Rechnungen zu entlasten.

Investitionen

Obwohl der Ergänzungsbau (Schulhaus Dorf II) 2018 praktisch ohne Fremdkapital fertiggestellt werden konnte, sieht der Finanzplan für die kommenden Jahre 2019 bis 2022 mit den diversen Strassensanierungen (Total CHF 2'025'000.00), dem Bau einer Asylunterkunft (Total CHF 1'200'000.00), den Investitionen bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Total CHF 1'180'000.00) sowie den Kosten für die Umsetzung des Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK) (Total CHF 450'000.00) für die Gemeinde Neuheim weiterhin grössere Investitionen vor.

Zudem hat sich der Gemeinderat in Bezug auf die werterhaltenden Massnahmen zu einem Systemwechsel entschieden. Das teilrevidierte Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug sieht neu vor, dass die werterhaltenden Massnahmen als gebundene Ausgaben zu behandeln sind und diese vom Gemeinderat bewilligt werden können. So fallen 2019 die werterhaltenden Massnahmen beim Gemeindehaus (CHF 160'000.00) und beim Mehrzweckgebäude Neuhof (CHF 900'000.00) in die Kompetenz des Gemeinderates.

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