Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes

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Bern,

Mit acht Massnahmen will der Bundesrat dem Grundsatz stärkere Nachachtung verschaffen, dass keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst besteht.

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Mit acht Massnahmen will der Bundesrat die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst substanziell senken. Dadurch sollen insbesondere die Zahl der Abgänge von Armeeangehörigen nach bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten und Kadern der Armee in den Zivildienst zurückgehen. Der Bundesrat hat am 20. Februar 2019 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Zivildienstgesetzes Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.

Die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst hat zwischen 2011 und 2017 kontinuierlich zugenommen und ist nach Ansicht des Bundesrates auch 2018 zu hoch: Bei 6205 Zulassungen – davon 2264 Zulassungen von Personen mit bestandener Rekrutenschule (RS) und 350 Zulassungen von Unteroffizieren und Offizieren – besteht Handlungsbedarf im Zivildienstrecht. Mit acht Massnahmen will der Bundesrat dem Grundsatz stärkere Nachachtung verschaffen, dass keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst besteht. Der Zivildienst ist einer der Faktoren, die Auswirkungen auf die Armeebestände haben. Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Armeebestände sind rechtzeitig zu ergreifen.

Acht gezielte Massnahmen zur Senkung der Anzahl Zulassungen

Der Bundesrat hält an den sieben in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen fest und schlägt als achte Massnahme vor, die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland abzuschaffen. Damit soll vermieden werden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen privilegiert werden. In der Armee sind keine Auslandeinsätze möglich, die selbständig organisiert werden können. Für Personen, die schon viele Ausbildungsdiensttage in der Armee geleistet haben, bedeuten die Massnahmen eine höhere Anforderung an den Tatbeweis. Denn sie müssen künftig mehr Diensttage im Zivildienst leisten als nach geltendem Recht. Von weiteren Verschärfungen will der Bundesrat jedoch absehen, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden.

Vernehmlassung durchgeführt

Am 20. Juni 2018 hatte der Bundesrat die Vorlage mit den folgenden sieben Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt:

- Mindestanzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst

- Wartefrist von 12 Monaten zwischen Gesuchseinreichung und Zulassung für eingeteilte Angehörige der Armee (RS bestanden)

- Faktor 1,5 auch für Unteroffiziere und Offiziere

- keine Einsätze, die ein Human-, Zahn-, oder Veterinärmedizinstudium erfordern

- keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen

- jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung

- Pflicht, den langen Einsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird.

Die Vernehmlassung dauerte bis zum 11. Oktober 2018. Es gingen 205 Stellungnahmen ein. Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses hat sich der Bundesrat für eine achte Massnahme entschieden, nämlich die Abschaffung von Zivildiensteinsätzen im Ausland.

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