Eingaben vom Stadtforum

Der Stadtrat berichtet zu den Eingaben der Mitglieder des Stadtforums

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A. Nutzungskonzept Grünfels-Areal (CVP Rapperswil-Jona)

Dass die Grünfels-Wiese für kommerzielle Veranstaltungen wie die aktuelle DinosaurierAusstellung gemietet werden kann, ist neu. Zweifellos macht die Dinosaurier-Ausstellung den vielen Besucherinnen und Besuchern, gerade auch den Kindern, Freude – und das ist toll so. Für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie jene, die das Grünfels-Areal als Naherholungsgebiet nutzen, bedeutet die Belegung der Wiese aber auch eine unwillkommene Einschränkung – zumal die Belegung drei Monate dauert und eine vorgängige Information durch die Behörden oder den Veranstalter ausblieb. Wir bitten den Stadtrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Welche Grundsätze hat die Stadt für die kommerzielle Nutzung der Grünfels-Wiese definiert? Welchen Nutzungen gibt sie den Vorrang?

In den letzten Jahren gab es nie eine Anfrage zur anderweitigen Nutzung der Grünfelswiese, folglich gibt es auch keine schriftlich festgehaltenen Grundsätze. Die Behörde und die Verwaltung orientierten sich bei der Entscheidung am öffentlichen Interesse an der Sache und der Eignung und Verträglichkeit mit dem Ort und der Umgebung. Zudem erachtete es der Stadtrat als willkommene Zwischennutzung im Hinblick auf den zukünftigen Grünfelspark. Die Ausstellung „World of dinosauriers“ ist zwar kommerziell aufgezogen, aber auch erlebnisorientiert und wissensvermittelnd mit Fokus auf Familien und Kindern gestaltetet. Die Dinosaurierausstellung ist für die Schulklassen von RapperswilJona kostenlos, dies hat den Entscheid des Stadtrats positiv beeinflusst. Es sind keine weiteren kommerziellen Nutzungen auf diesem Areal vorgesehen.

Hat der Pächter der Wiese ein Mitspracherecht in Bezug auf die Nutzungen?

Die Zusage zur Dinosaurierausstellung erfolgte in Absprache mit dem Pächter. Dabei ging es nicht darum seine Erlaubnis einzuholen sondern viel mehr nach zu fragen, ob sich die vorgesehen Nutzung negativ auf die Pacht auswirken könnte. Im konkreten Fall wurden keine negativen Auswirkungen durch den Pächter befürchtet. Zudem wurde vertraglich vereinbart, dass der Nutzer für die Instandstellung des Areals verantwortlich ist.

Plant der Stadtrat, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in Zukunft mitreden können bei solchen Umgestaltungen in ihrer direkten Nachbarschaft oder dass sie zumindest vorgängig informiert werden?

In naher Zukunft sind keine weiteren Aktionen oder Umnutzungen bekannt und geplant. Das Grünfels-Areal soll aber wie bekannt, in den nächsten Jahren zum öffentlichen Grünfelspark umgestaltet werden. Dafür ist bis Mitte 2019 ein Mitwirkungsverfahren unter Einbezug der direkten Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen. Diese werden also nicht nur informiert sondern sind zur aktiven Mitgestaltung aufgefordert. Das Mitwirkungsverfahren ist in die Phase der Projektüberarbeitung des Wettbewerbsprojekts eingebunden. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden zu gegebenem Zeitpunkt darüber informiert und eingeladen.

Plant der Stadtrat weitere mehrwöchige oder gar mehrmonatige Belegungen der Grünfels-Wiese im nächsten Jahr?

Es sind keine weiteren Belegungen auf dem Grünfels-Areal vorgesehen.

Hat der Stadtrat Mindestanforderungen an die Qualität einer Ausstellung auf der Grünfels-Wiese definiert?

Es wurden keine Mindestanforderungen definiert. Fragen zur Logistik, der Stromund Wasserversorgung, zur Vandalensicherheit, der Abzäunung, der Beleuchtung und zum Betrieb wurden vorgängig geklärt. Referenzen von Subingen/SO wurden eingeholt, wo die Ausstellung vorher stattfand. Aufgrund der eingeholten Referenz konnte der Stadtrat davon ausgehen, dass die Ausstellung nur untergeordnete Auswirkungen auf das Umfeld und Areal selbst haben dürfte. Die Argumente für eine einmalige Durchführung überwiegten, insbesondere auch weil die Ausstellung zusammen mit dem Drachenspielplatz ein attraktives Freizeitangebot für Familien darstellen würde und in dieser Art in der Schweiz erstmalig und eine Bereicherung für Jung und Alt sein würde.

B. Konzentration Oberstufenstandorte (CVP Rapperswil-Jona)

Die Notwendigkeit der aufwändigen und kostspieligen Erweiterung der Oberstufenschulanlage Weiden wurde vom Stadtrat nicht zuletzt damit begründet, dass damit eine weitere Voraussetzung geschaffen wird, um die Zahl der Oberstufenstandorte von fünf auf letztlich drei zu reduzieren. Denn mehr als drei Oberstufenstandorte würden in Rapperswil-Jona pädagogisch und betrieblich keinen Sinn machen, so der Stadtrat. Zwischenzeitlich hat der langjährige Schulpräsident Thomas Rüegg seinen Rücktritt auf Herbst 2019 bekannt gegeben. Wir bitten den Stadtrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat der Schulpräsident vor, die pendente Konzentration auf drei Oberstufenstandorte noch vor seinem Ausscheiden aus dem Amt anzupacken, oder ist geplant, diese langjährige Pendenz seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger zu überlassen? Wie ist der diesbezügliche Fahrplan? Ist der Stadtrat der Meinung, dass die Bevölkerung transparent genug darüber informiert wurde, dass einer der bestehenden Oberstufenstandorte wegfallen wird? Welcher Oberstufenstandort wird das sein?

Die Schulraumplanung ist ein stetiger und absolut zentraler Prozess der Schulführung, u.a. begründet durch das vom Stadtrat in den Legislaturzielen 2017-2020 angestrebte Bevölkerungswachstum für die Stadt [Legislaturziele 2017-2020, Seite 5] und denen in diesem Zusammenhang vom Schulrat festgelegten Zielsetzungen [Legislaturziele 20172020, Seite 15].

Auswirkungen von der regen Bautätigkeit in Rapperswil-Jona spürt die Schule bereits heute: Quartiererweiterung Erlen, steigende Einwohnerzahl in Wagen, Überbauung Meiengartenstrasse (Helbling) kurz vor der Fertigstellung, Überbauung Kreuzstrasse (Klotz) im Rohbau fertig gestellt. Dazu kommen die sich in der Planung befindenden Wohnbauprojekte Eichfeld (Erweiterungsbau), Rütistrasse (Neubau), St.Gallerstrasse (Neubau), Sonnenbühl (Neubau), Seewiese (Neubau) und Citycenter (Neubau). Insgesamt ist aufgrund der Zonenordnung und den Anstrengungen zur Verdichtung mit weiteren Bauprojekten in Rapperswil-Jona zu rechnen. Mit der Aufhebung der OS Bollwies (2017) wurde

in der Schulanlage Bollwies Schulraum für die Primarstufe freigespielt, damit für zukünftige Schülerinnen und Schüler aus dem östlichen Einzugsgebiet genügend Schulraum bereitgestellt werden kann.

Aktuell stossen die Schulhäuser PS Hanfländer, PS Wagen und PS Schachen an ihre Kapazitätsgrenze; für diese Schulhäuser müssen bereits kurzoder mittelfristig Lösungen bereitgestellt werden. Dies auch, weil die Nachfrage nach den schulergänzenden Betreuungsangeboten stetig wächst und dies zusätzlichen Raumbedarf fordert.

Der Schulrat und insbesondere der Schulpräsident sind sich der Verantwortung einer vorausschauenden Schulraumplanung bewusst. Die Bürgerschaft hat deshalb im Rahmen der Budgetgenehmigung 2018 einen Rahmenkredit über Fr. 200‘000.für eine „Machbarkeitsstudie Schulraumplanung“ gutgeheissen [Bürgerversammlungsheft „Kurzfassung“ Seite 8, Position 13, resp. Bürgerversammlungsheft „ausführlich“ Seite 43, Position 5]. Die Studie wird zurzeit von einem renommierten Planungsbüro erarbeitet, der Schlussbericht wird Ende 2018 erwartet. Aufgrund dieses Berichtes wird der Schulrat Folgerungen und Massnahmen für die gesamtstädtische Schulraumplanung ableiten, die dann geplant und priorisiert umgesetzt werden sollen. Der Schulrat wird seine Überlegungen zuhanden des Stadtrats aufbereiten und dem Stadtrat zur Genehmigung unterbreiten.

Damit zur Beantwortung der Fragen: a) Die seinerzeit vom Schulrat festgelegte Oberstufenstrategie 5-4-3 hat weiterhin

Gültigkeit. Mit dem Neubau OS Weiden wurde diesbezüglich ein wichtiger Zwischenschritt erreicht (Reduktion von 5 auf 4 Oberstufenzentren). Die Raumsituation auf der gesamten Oberstufe hat sich mit dem Neubau OS Weiden entschärft; der Fokus der Schulraumplanung liegt zurzeit bei der Primarstufe. Das Projekt der Konzentration der Oberstufenstandorte auf 3 Schulhäuser wird der Schulrat aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht der Schulraumplanung im ersten Halbjahr 2019 angehen. Demzufolge wird der Schulrat das Projekt mit der Nachfolgerin resp. dem Nachfolger von Thomas Rüegg zu Ende führen.

b) Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht zur Schulraumplanung wird der Schulrat mittelund langfristige Planungsüberlegungen anstellen. Neben pädagogischen und demographischen Fragen müssen dazu v.a. auch bauspezifische und finanzielle Fragen geklärt werden. Die bestehenden Oberstufenzentren OS Burgerau und OS Kreuzstrasse weisen z.B. einen hohen Sanierungsbedarf auf, ebenso die drei Turnhallen in der Schulanlage Hanfländer. Nach dem Bahnhof Jona, dem Schulhausneubau OS Weiden und dem neuen Altersund Pflegezentrum Schachen bedeutet die Fortführung der 5-4-3 Strategie ein weiteres, grosses Investitionsvorhaben für Rapperswil-Jona.

c) Weil diesbezüglich keine weiteren Beschlüsse gefasst worden sind, ist der Schulrat

der Meinung, dass die Bevölkerung korrekt und „up to date“ informiert ist. Die nächste Information zum Thema Schulraumplanung ist ca. Mitte 2019 angezeigt.

Diese Frage wird Gegenstand einer grossen Auslegeordnung sein; der fertige Bericht zur Schulraumsituation wird dem Schulrat dazu die nötigen Fakten liefern. Diesbezügliche Mutmassungen würden nur zu einer unnötigen Verunsicherung im Oberstufenlehrkörper führen, was es unbedingt zu vermeiden gilt.

C. Neuer Zonenplan (UGS Rapperswil-Jona)

Wie gestaltet sich der Fahrplan bezüglich neuem Zonenplan in zeitlicher Hinsicht. Wie wird der Prozess gestaltet?

Der neue bzw. revidierte Zonenplan ist Bestandteil der Ortsplanungsrevision in welcher im Rahmen der Überprüfung des Rahmennutzungsplans auch die weiteren Planungsinstrumente (Masterplan, Richtplan, Strassenklassierung, Schutzverordnung) zu aktualisieren und zu überprüfen sind. Das neue kantonale Planungsund Baugesetz (PBG) gibt den Gemeinden eine Übergangsfrist von zehn Jahren zur Revision ihrer Rahmennutzungsplanung. Die Frist läuft per Oktober 2027 aus. Es ist davon auszugehen, dass die Ortsplanungsrevision in der nächsten Legislaturplanung ein Schwerpunktthema darstellen wird. Das Ressort Bau, Liegenschaften ist beauftragt auf das Budget 2020 und den Finanzplan 2020-2024 hin, dem Stadtrat einen entsprechenden Eintretensbeschluss mit Projektbeschreibung vorzulegen. Dazu gehört auch eine geeignete Projektstruktur mit Organisation, finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen. Das neue PBG fordert eine Gesamtrevision, das heisst eine gesamtheitlich Revision auf den Stufen Strategie/Konzept/Richtplanung und Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan, Strassenklassierung). Inhaltlich ist das Konzept zur Siedlungsentwicklung nach Innen – oder Verdichtungskonzept – neu zu erarbeiten und für die Revision und möglichen Änderungen im Zonenplan von Bedeutung. Für einen konkreten und konsolidierten Zeitplan ist es noch zu früh. Die aktuellen Planungsinstrumente der Stadt sind vergleichsweise jung, folglich ist der inhaltliche Revisionsbedarf noch nicht allzu gross und die Erarbeitung kann gut strukturiert und massgeschneidert vorbereitet werden.

D. Spielund Pausenplatzkonzept (UGS Rapperswil-Jona)

Wie wird das Spielund Pausenplatzkonzept umgesetzt? Wie im Zusammenhang mit dem Grünund Freiraumkonzept?

Das Spielund Pausenplatzkonzept wird nach Prioritäten umgesetzt, die konkreten Vorhaben werden jeweils im Budget des Folgejahres eingestellt und können so von der Bürgerversammlung beschlossen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Anbei finden Sie die Einladung sowie die Beilage zum Stadtforum vom 15. November 2018.

 

Freundliche Grüsse

Jennifer Sutter

Sachbearbeiterin Stadtkanzlei

__________________

Stadt Rapperswil-Jona

Stadtkanzlei

St. Gallerstrasse 40

8645 Jona

055 225 71 86 Telefon

www.rapperswil-jona.ch

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