Kontrolle der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte zeigt Wirkung
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen in Bern veröffentlicht am 4. Februar eine aktuelle Information.
Die Zahl der korrekt deklarierenden Unternehmen beim Holz und Holzprodukten wächst. Dies zeigen die 2018 vom Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen durchgeführten Kontrollen. Nach wie vor ist aber bei Unternehmen Verbesserungspotenzial vorhanden.
Das BFK führte im vergangenen Jahr 121 Kontrollen durch. Wie bereits in den beiden Vorjahren legte das BFK seinen Kontrollfokus auf Unternehmen, die ein grösseres Risiko für inkorrekte
Deklarationen haben. Kontrolliert wurden kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt.
Ein Drittel der geprüften Unternehmen deklarierten ihre Produkte korrekt. Bei diesen Unternehmen handelte es sich vor allem um solche, die ihre Deklarationspflicht, auch aufgrund vorhergehender Kontrollen des BFK, mit einem fehlerfrei funktionierenden System zur Deklaration umgesetzt haben.
Bei 21 Prozent der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte teilweise korrekt deklariert: Wobei bei 61 Prozent dieser bemängelten Produkte die deklarierte Holzherkunft, bei 7 Prozent die deklarierte Holzart und bei 16 Prozent sowohl die deklarierte Holzart als auch die Holzherkunft beanstandet werden mussten. Bei 13 Prozent der bemängelten Produkte zweifelte das BFK die deklarierte Herkunft an. Bei drei Prozent der bemängelten Produkte war einzig die Zugänglichkeit zum wissenschaftlichen Namen der Holzart nicht gewährleistet. Die meisten Unternehmen, die nur teilweise korrekt deklarieren, sind Grossunternehmen mit einer grösseren Anzahl an deklarationspflichtigen Produkten im Hauptsortiment. Das BFK stellte hier häufig immer noch systembedingte Mängel fest.
Bei 45 Prozent der Unternehmen war kein kontrolliertes Produkt vollständig korrekt deklariert. Dabei handelte es sich zum grössten Teil um kleine Unternehmen, die noch nie überprüft wurden und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst waren. Die Mängel lagen hier hauptsächlich bei der fehlenden Deklaration der Holzherkunft. Bei einem Prozent der Unternehmen fehlte bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Deklaration der Holzart als auch die Deklaration der Holzherkunft.
Unternehmen, bei denen Mängel bei der Deklarationspflicht festgestellt worden sind, wurden aufgefordert, geeignete Massnahmen zu treffen. Ihnen wurden Fristen gesetzt, innerhalb derer sie die korrekte Umsetzung der Verordnung sicherstellen und belegen mussten. Die betroffenen Unternehmen kamen den Forderungen des BFK vollständig nach. Erfreulich ist, dass das BFK in nur einem Fall die Berichtigung der Deklaration verfügen musste.
Die 2012 in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten, die verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- sowie Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt.