Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Berg veröffentlicht die neusten Nachrichten vom 21.02.2019.

Abstimmungsergebnisse vom 10. Februar 2019
Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)
Stimmbeteiligung 44.4%
Ja 110
Nein 160
Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die IT-Bildungsoffensive
Stimmbeteiligung 43.2%
Ja 172
Nein 88
Ersatzwahl Ständerat vom 10. März 2019
Am Sonntag, 10. März 2019, findet folgende Ersatzwahl statt:
Kantonale Wahl
Ersatzwahl eines st. gallischen Mitglieds des Ständerates
Fehlende Stimmunterlagen
Diese können bis Donnerstag, 6. März 2019, 16:00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG bezogen werden.
Urnenöffnungszeit/Urnenstandort
Sonntag, 10. März 2019, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr Standort: Gemeindeverwaltung Berg SG, Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG
Vielen Dank für Ihre Stimmabgabe.
Bürgerversammlung 2019
Die Bürgerversammlung findet am Montag, 25. März 2019, 20:00 Uhr, in der Kath. Kirche in Berg SG, statt.
Traktanden
1. Vorlage der Jahresrechnung 2018 mit Bericht und Antrag 1 der Geschäftsprüfungskommission
2. Vorlage des Budgets und des Steuerplans für das Jahr 2019 und Antrag 2 der Geschäftsprüfungskommission
3. Allgemeine Umfrage
Im Anschluss an die Bürgerversammlung laden wir Sie herzlich zu einem Apéro in der neuen Lokalität der Interessengemeinschaft BERG(L)AUF an der Käsereistrasse 5 ein.
Amtsbericht und Stimmausweis werden den Stimm- berechtigten rechtzeitig zugestellt.
Der Gemeinderat freut sich, Sie an der diesjährigen Bürgerversammlung begrüssen zu dürfen.
Rechnungsabschluss und Budget 2019
Der Gemeinderat hat den Rechnungsabschluss 2018 sowie das Budget 2019 zuhanden der Bürgerversammlung verabschiedet.
Gemeinde
Rechnung 2018
Die Rechnung des allgemeinen Gemeindehaushaltes schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 465'899.41 ab. Budgetiert war ein Aufwan- düberschuss von CHF 150'700.00. Dies ergibt eine Besserstellung gegenüber dem Budget von CHF 616'599.41. Der Gewinn soll im Eingenkapital des neuen RMSG-Kontos "Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre" eingelegt werden.
Budget 2019
Für das Jahr 2019 wird beim allgemeinen Haushalt mit einem Ertragsüberschuss von CHF 146'900.00 gerechnet. Der Steuerfuss von 136% sowie der Grundsteuersatz von 0.3‰ bleiben unverändert.
Elektra
Rechnung 2018
Die Jahresrechnung der Elektra Berg SG schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 57'697.95 ab. Budgetiert war ein Verlust von CHF 65'300.00. Dies ergibt eine Besserstellung gegenüber dem Budget von CHF 7'602.05. Der Aufwandüberschuss von CHF 57'697.95 wird aus der allgemeinen Reserve Elektra bezogen.
Budget 2019
Für das Jahr 2019 wird ein Aufwandüberschuss von CHF 28'900.00 budgetiert.
Rechnungsprüfung
Die Rechnung des Gemeindehaushaltes sowie der Elektra wurde durch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die externe Revisionstelle, OBT St.Gallen, eingehend geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind positiv. Es wird festgestellt, dass die Ge- meinderechnung für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Rechnungsjahr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Jahresrechnung 2018 wird zur Genehmigung empfohlen. Der Gemeinderat dant den Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission und der externen Revisionstelle für die konstruktive Zusammenarbeit.
Ablauf Referendumsfristen - Reglement Jugendrat Berg SG und Benutzungskonzept und -Reglement Jugendraum
Die Referendumsfristen bezüglich den obengenannten Reglementen sind am 15. Februar 2019 unbenützt abgelaufen. Das Reglement Jugendrat sowie das Benutzungskonzept und -Reglement Jugendraum treten rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft.
Revision des Kulturschutzinventars
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision ist die Gemeinde angehalten, auch die Liste der Kulturgüter zu revidieren. Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Bestandsaufnahme und Neubeurteilung aller ge- schützter Elemente an die Firma Netzwerk Bau & Forschung De Carli-Lanfranconi erteilt. Die Kunsthistorikerin Annina De Carli wird deshalb mit ihrem Team in den Frühlingsmonaten die Gemeinde begehen, Gebäude von aussen besichtigen und fotografieren. Eigentümer geschützter/schützenswerter Objekte werden zusätzlich mit einem Brief informiert. Sämtliche Fotografien und Daten werden zu internen Zwecken verwendet und dienen der Erstellung der neuen kommunalen Schutzverordnung. Bei Fragen und Interesse sprechen Sie gerne die Fachleute persönlich an.
Landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung 2019
Für die direktzahlungsberechtigten Landwirte ist die Erhebung per Internet obligatorisch. Die Strukturdatenerfassung findet neu für alle Gemeinden im Kanton St. Gallen zeitgleich statt:
Montag, 18. Februar – Montag, 4. März 2019
Die Unterlagen für die Strukturdatenerhebung 2019 wurden bereits versendet. Wir bitten Sie, nach der Erhebung die Formulare bis spätestens Montag, 11. März 2019, beim Landwirtschaftsamt der Gemeinde Berg einzureichen.
Nebst den Bewirtschaftern, die Direktzahlungen beanspruchen, sind folgende Personen meldepflichtig und verpflichtet einen Fragebogen ausfüllen:
Halter oder Bewirtschafter von
- mindestens einem Klauentier (Schweine, Rindvieh, Schafe, Ziegen)
- mindestens einem Huftier
- mehr als 10 Stück Geflügel
- einem oder mehreren Bienenvölkern
- mehr als 1 Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche
- mehr als 30 Aren Spezialkulturen
Vergünstigte Tageskarten Bodenseeschifffahrt
Aufgrund der Leistungsvereinbarung sowie der guten Zusammenarbeit mit der SBS Schifffahrt AG (www.bodenseeschiffe.ch) können wir Ihnen ab sofort bis zum 28. März 2019 die Tageskarten der SBS Schifffahrt AG im Wert von CHF 49.50 zu einem Vorzugspreis von CHF 30.00 anbieten. Die Tageskarten sind bis am 31. Oktober 2020 gültig und können gemäss den Tarifen der SBS Schifffahrt AG genutzt werden.
Die Tageskarten zum Vorzugspreis von CHF 30.00 können bis am 28. März 2019 am Schalter der Gemeindeverwaltung Berg SG bezogen werden. Es ist lediglich ein beschränktes Kontingent an Karten verfügbar.
Papier- und Kartonsammlung
Die nächste Papier- und Kartonsammlung findet am Dienstag, 5. März 2019 ab 08:00 Uhr statt.
Ostschweiz: Käferholz im Überfluss, Mass- nahmen greifen, Aussichten stimmen die Waldeigentümer aber nachdenklich.
In der Ostschweiz sind im extremen Trockenjahr 2018 über 170'000 fm Käferholz angefallen. Davon sind immer noch beachtliche Mengen nicht verkauft, weil der Absatz fehlt. Das Holz lagert im Wald oder auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Ostschweizer Waldwirtschaftsverbände inklusive Aargau, haben eine gemeinsame Strategie entwickelt, um die grossen Schäden der Trockenheit vom letzten Sommer und die damit verbundenen Borkenkäferschäden zu bewältigen. Dazu wurde nun zum zweiten Mal eine einheitliche Datenerhebung in allen Frostrevieren der Ostschweiz durchgeführt. Rund 80% der befragten Betriebe haben eine Meldung gemacht. Dies ist ein gutes Ergebnis, befriedigt aber die Arbeitsgruppe noch nicht ganz. Mit den aktuell erhobenen Daten wurde nun die Strategie angepasst und die Waldeigentümer informiert. Seit der ersten Umfrage vom Dezember konnte leider keine Entspannung der Situation festgestellt werden. Die Verbände fordern eine einheitliche und konsequente Bekämpfung der Borkenkäfer und setzen sich zusammen mit den kantonalen Forstdiensten für eine effiziente und nachhaltige Waldbewirtschaftung ein. Zeitgleich mit der Umfrage bei den Forstrevieren wurde auf Seiten der Holzindustrie ebenfalls eine Umfrage gestartet, um mögliche Abnehmer von Käferholz zu finden. Die Holzindustrie setzt sich ein und versucht - wo immer möglich - verblautes Käferholz in ihren Produkten unterzubringen. Der Mix zwischen Frisch- und Käferholz ist je nach Betrieb unterschiedlich und muss zwingend eingehalten werden. Die Ostschweizer Forstreviere meldeten in der aktuellen Umfrage, dass sie mehr als 40'000 fm unverkauftesKäferholz auf Lager haben und das bis Ende März aufgrund der notwendigen Forstschutzmassnahmen noch weite- re 30'000 fm zu fällen sind. Gegenüber der ersten Umfrage vom Dezember letzten Jahres konnten die Lagermengen bereits massgeblich reduziert werden. Je nach Witterung und Entwicklung der Borkenkäferpopulation im Frühjahr, dürfte die Lage aber wei- terhin angespannt bleiben. Die Ostschweizer Wald- wirtschaftsverbände empfehlen aus diesem Grund folgende Massnahmen:
- Fichtenbestände laufend auf befallene Bäume kontrollieren.
- Käferbäume, bei denen die Rinde bereits abgefallen ist und damit aus Forstschutz-Sicht keine Gefahr mehr darstellen, sollen unbedingt stehen gelassen werden (keine zusätzliche Belastung des Holzmarktes).
- Forstschutzmassnahmen auf diejenigen Fichten legen, wo der Käfer noch im Stamm ist und mit der Ernte der Bäume beseitigt werden kann.
- Befallene Bäume rasch aufarbeiten und über die bestehenden Lieferkanäle verkaufen
- Stämme nach Qualitäten sortieren und verblautes sowie Frischholz getrennt und kundenorientiert lagern. Das Holz auf Lagerplätze lagern, wo es nach Möglichkeit mit zugelassenen Mitteln gespritzt und mehrere Monate liegen bleiben kann.
- Frischholz aus Normalnutzungen nur auf konkrete Bestellung bereitstellen.
Alle Waldbesitzer, insbesondere die Kleinprivatwaldbesitzer, sollten wenn immer möglich ihre Nutzung zurückstellen und kein Nadelholz auf den Markt bringen, soweit dies nicht mit der Käferbekämpfung im Zusammenhang steht. Mit einer geeinten Zurückhal- tung bei der Nadelfrischholz-Nutzung, sollte sich die angespannte Lage entschärfen lassen. Die nächste Datenerhebung wird Ende März stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt wird sich auch die mögliche Entwicklung der Borkenkäferpopulation genauer beurteilen und weitere Massnahmen ableiten lassen. Vom Sturm Burglind (Januar 2018) sind immer noch rund 11'000 fm Fichtenrundholz unverkauft auf den Holzlagern. Das Holz muss auf Qualität geprüft werden. Vielmals tritt bei dem gelagerten Holz eine Wertminderung durch Rotstreife-Pilze ein. Bei einem starken Befall von Rotstreifigkeit kann das Holz nur noch als Industrie- oder Energieholz verwendet werden.
Borkenkäfer im Kanton St.Gallen
Im Kanton St.Gallen sind die Borkenkäferschäden nicht ganz so dramatisch wie in den angrenzenden Kantonen Thurgau oder Zürich. Die Gesamtmenge beträgt rund 5'000 m3 unverkauftes Käferholz, das bereits aufgerüstet ist oder in den nächsten zwei Mo- naten zum Schutz der intakten Waldbestände noch gefällt werden muss. Einzelne Regionen sind stärker betroffen, namentlich das untere Toggenburg, das westliche Fürstenland sowie die Gemeinden Gams, Flums und Quarten. Das Kantonsforstamt St.Gallen rät den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern ihre Fichtenbestände im kommenden Frühling aufmerksam zu beobachten und die Empfehlungen der Ostschweizer Waldwirtschaftsverbände zu befolgen. Für Fragen betreffend fachgerechter Forstschutzmassnahmen und allfälliger finanzieller Unterstützung sind die Revierförster vor Ort erste Ansprechpartner. Das Kantonsforstamt ist daran, eine zielgerichtete und praktikable Borkenkäferstrategie zu entwickeln.