Natur- und Heimatschutzgesetz: Bedeutung der ENHK-Gutachten soll präzisiert werden
Die Bedeutung der Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als beratendes Organ des Bundesrates soll mit einer neuen Bestimmung im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) präzisiert werden. In seiner Stellungnahme vom 30. Januar 2019 unterstützt der Bundesrat den durch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) erarbeiteten Entwurf zur Änderung des NHG. Dieser wurde in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Eder 12.402 erarbeitet.
Die ENHK ist eine beratende Kommission des Bundesrates. Sie hat die Aufgabe, Gutachten zuhanden der Entscheidbehörde zu verfassen, sofern eine Landschaft von nationaler Bedeutung erheblich beeinträchtigt werden könnte, oder sich in diesem Zusammenhang grundsätzliche Fragen stellen.
Im November 2018 unterbreitete die UREK-S dem Bundesrat in Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin» (12.402) von Ständerat Joachim Eder (FDP/ZG) einen Entwurf zur Änderung des NHG zur Stellungnahme. Eine neue Bestimmung soll verankert werden, dass die Gutachten der ENHK eine der Grundlagen für die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen durch die Entscheidbehörde darstellen. Die Ergänzung des Artikels 7 im NHG präzisiert damit die Bedeutung der Gutachten auf Gesetzesstufe.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage.