Urnenabstimmung vom 25. November 2018 zur Sanierung Schäflisbergbach

Zuhanden der Urnenabstimmung vom 25. November 2018 unterbreitet der Gemeinderat Gutachten samt Anträgen:

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Abstimmung (Symbolbild) - analogicus/pixabay

Die Urnenöffnungszeiten können dem Stimmausweis entnommen werden. Es gilt der Stimmausweis der gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen Abstimmung.

Orientierungsversammlung: Donnerstag, 8. November 2018,

19.30 Uhr, in der Aula des Schulhauses Wiesenau

Die Detailpläne des Sanierungsprojekts können als pdf-Datei auf stmargrethen.ch unter Aktuelles heruntergeladen oder bei der Bauverwaltung im Gemeindehaus eingesehen werden.

geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Zuhanden der Urnenabstimmung vom 25. November 2018 unterbreitet Ihnen der Gemeinderat das nachstehende Gutachten samt Anträgen:

Das Wichtigste in Kürze

Der eingedolte Schäflisbergbach in der Dietrichshalde ist in einem baulich sehr schlechten Zustand und zu klein dimensioniert, um grössere Hochwassermengen schadlos ableiten zu können. Der kanalisierte Bach soll deshalb ausgebaut und gleichzeitig aus den Privatgrundstücken hinaus in die Dietrichshaldenstrasse verlegt werden. Gleichzeitig sollen die Kanalisation, die Werkleitungen und die Strasse erneuert werden. Für die reine Bachsanierung wurde ein bereits rechtskräftiger Gewässer-Perimeter erlassen.

Die Gesamtkosten des koordinierten Sanierungsprojekts belaufen sich auf Fr. 2,83 Mio. Der Gemeindeanteil an den Gesamtinvestitionen beläuft sich auf Fr. 2,11 Mio.

Der steuerfinanzierte Anteil für Bachprojekt und Strasse beträgt Fr. 0,93 Mio. Dies führt zu jährlichen Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen; Annuität) in Höhe von knapp Fr. 35'000.--. Die Investitionen in die Kanalisation belaufen sich auf Fr. 492'000.-(Annuität: Fr. 15'700.--), und auf die Werke entfallen Kosten in Höhe von Fr. 690'000.-(Annuität Fr. 22'000.--). Die Kalkulationen finden Sie auf Seite 7.

Der Gemeinderat empfiehlt Ihnen, dem Projekt Sanierung Schäflisbergbach zuzustimmen.

1. Ausgangslage

Der Schäflisbergbach entspringt im Gebiet Gaismoos (Walzenhausen) und fliesst in fast gerader Linie nordostwärts. Oberhalb des Pistolenschiessstandes Dietrichshalde wird er kanalisiert, und der Bach fliesst auf einer Länge von rund 275 m eingedolt auf der Westseite der Dietrichshaldenstrasse in privaten Parzellen talwärts bis zur Neulandstrasse, wo er in den Hörlistegkanal mündet.

Zustandsuntersuchungen zeigen, dass der eingedolte Schäflisbergbach dringend zu sanieren ist. Zum einen ist der bauliche Zustand sehr schlecht, zum andern genügt der Rohrdurchmesser von 500 mm bis 600 mm nicht mehr den hydraulischen Anforderungen bei Hochwasser. Die Kapazität der Eindolung oberhalb des Schiessstandes ist zu gering und muss deshalb ebenfalls vergrössert werden.

Die kantonale Naturgefahrenkarte zeigt, dass im Schadenfall die in der Ebene liegende Fläche südlich der Hauptstrasse im Abschnitt Fahrstrasse bis Neulandweg von einer Überflutung betroffen wäre .

2.1. Bachprojekt

Das Auflageprojekt sieht vor, den Schäflisbergbach vom Beginn der Eindolung bis zur Einmündung in den Hörlistegkanal aus den privaten Grundstücken hinaus zu verlegen und konsequent im Grundstück der Dietrichshaldenstrasse zu führen.

Eine Offenlegung im unteren Abschnitt wurde geprüft, aber wieder verworfen. Im Gebiet Meierhof könnte eine Offenlegung die angestrebte Hochwassersicherheit nicht gewährleisten. Zudem sind keine ökologischen Vorteile erkennbar, denn es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschliessen, dass es bei einer Offenlegung zu einer Vernetzung über den Hörlistegkanal mit der Fauna und Flora im und am Alten Rhein kommen würde.

Das Einlaufbauwerk oberhalb des Schiessstandes wird ausgebaut. Die Durchmesser der Eindolung werden vergrössert auf 800 mm bis 1200 mm. Im untersten Abschnitt wird ein Rechteckkanal mit einer Breite von 1400 mm und einer Höhe von 800 mm erstellt.

Nach Ausführung des Bachprojekts ist der geforderte Hochwasserschutz bei einem hundertjährigen Ereignis gewährleistet.

2.2. Kanalisation, Werkleitungen und Strasse

Die Bachumlegung in den Strassenkörper führt zu notwendigen Anpassungen an Kanalisation und Werkleitungen. Diese werden im Zuge der Bachsanierung ebenfalls erneuert.

Die Wasserversorgung wird die im Jahre 1986 erstellte Wasserleitung auf einer Länge von gut 240 m ersetzen und ältere Hausanschlüsse erneuern.

Die Stromversorgung des Gebiets erfolgt heute über die Gärten. Neu soll sie von der Strasse aus erfolgen. Leerrohre werden zusammen mit der Wasserleitung verlegt, um die Kosten zu optimieren. Weitere Leerrohre werden mitverlegt, um die Starkstrom-Leitung von der Trafostation Meierhof bis zur Trafostation Hinterguet ersetzen zu können.

Abschliessend wird auch die Strasse wieder instand gestellt.

3. Gewässerperimeter

3.1. Verfahrensablauf

Im Oktober 2016 beschloss der Gemeinderat, einen Perimeter für die Finanzierung der Wasserbaukosten des Schäflisbergbachs zu erarbeiten. Hierzu wurde eine Schätzungskommission eingesetzt. Diese legte im März 2017 ihren Bericht über die Festlegung der Perimeterpflichtigen und die Verteilung der Baukosten vor.

Im April 2017 wurden alle Wasserbaupflichtigen an einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse informiert.

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Perimeters erfolgte vom 25. Oktober bis 23. November 2017. Einsprachen gingen keine ein.

Die kantonale Genehmigung des Hochwasserschutzprojekts wurde Ende Juni 2018 erteilt.

3.2. Kostenverlegung und Beiträge

Der Schäflisbergbach ist zurzeit ein "Übriges Gewässer", d.h. die Wasserbaupflicht liegt bei den betroffenen Grundeigentümern. Konkret bedeutet dies, dass jeder Grundeigentümer für das einwandfreie Funktionieren der Eindolung auf seinem Grundstück verantwortlich ist und die Kosten für Bau und Unterhalt trägt, soweit nicht Beiträge zur Verfügung stehen.

Die Politische Gemeinde kann Beiträge an wasserbauliche Massnahmen gewähren. Die Höhe der Gemeindebeiträge richtet sich nach dem öffentlichen Interesse; sie betragen für Bau und Unterhalt wenigstens 25% der Kosten, die nach Abzug der Beiträge von Bund und Kanton verbleiben. Der Kanton entrichtet keine Beiträge, weil das vorliegende Projekt keinen ökologischen Nutzen generiert. Der Bund hingegen leistet 35% an die subventionsberechtigten Kosten.

Das Auflageprojekt rechnet mit Gesamtkosten für die Bachsanierung in Höhe von Fr. 1'010'000.-(inkl. MWST). Daraus errechnet sich ein maximaler Bundesbeitrag von Fr. 353'500.--, der bereits zugesichert wurde. Die Kosten nach Subventionen liegen bei Fr. 656'500.--.

Die Sanierung des Schäflisbergbachs liegt in erster Linie im Interesse der von Erosion und Überflutung bedrohten Grundstücke. Nach der Bachsanierung ist deren Hochwassersicherheit gewährleistet. Ebenso ist es ein sehr grosses Interesse der privaten Grundeigentümer, dass die Baulinien neu geregelt werden. Gemäss heute geltender gesetzlicher Regelung beeinträchtigt die Bachführung die Überbaubarkeit verschiedener Grundstücke erheblich. Die Bachverlegung in den öffentlichen Raum verbessert die Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke massgeblich. Nach Ansicht der vom Gemeinderat eingesetzten Schätzungskommission rechtfertigt es sich, dass sich die Gemeinde mit dem für Gemeindegewässer vorgesehenen gesetzlichen Minimum von 25% an den Kosten beteiligt. Es handelt sich um einen Betrag von Fr. 164'000.--. Damit verbleiben Restkosten zulasten der wasserbaupflichtigen Grundeigentümer in Höhe von Fr. 492'500.--. Als Grundeigentümerin hat sich die Gemeinde mit einem Betrag von Fr. 125'000.-zu beteiligen. Die restlichen Grundeigentümer haben zusammen einen Beitrag an die Wasserbaukosten von Fr. 367'500.-zu leisten.

Der Kostenanteil der Gemeinde für die Bachsanierung beläuft sich auf total Fr. 289'000.--. Nach erfolgter Sanierung wird der Schäflisbergbach zu einem Gemeindegewässer, das fortan von der Gemeinde zu unterhalten ist.

4. Kosten und Finanzierung

Basis des vorliegenden Gutachtens ist ein Auflageprojekt mit Kostengenauigkeit von +/20%. Das Auflageprojekt rechnet mit Gesamtkosten von Fr. 2'832'000.--. Die nachstehende Übersicht zeigt die Kosten der einzelnen Bauwerke:

Sanierung Schäflisbergbach (inkl. MWSt)

Tiefbauarbeiten (inkl. Strassenbauanteil) Fr. 685'000.00 Einlaufbauwerk inkl. Zuströmbereich Fr. 100'000.00 Stahlbau für Rechen Fr. 20'000.00 Anpassung Hausanschlüsse Fr. 50'000.00 Gartenbau und Zaunbauarbeiten Fr. 10'000.00 Kanalreinigung und TV-Aufnahmen Fr. 5'000.00 Honorar und Unvorhersehbares Fr. 140'000.00

Total Sanierung Schäflisbergbach Fr. 1'010'000.00 Bundessubventionen Fr. 353'500.00 Perimeter-Beiträge (ohne Gemeinde) Fr. 367'500.00 Kostenanteil Gemeinde Fr. 289'000.00

Hiervon: 25% Subvention gemäss Wasserbaugesetz (WBG) Fr. 164'000.00 Beiträge als Grundeigentümerin Fr. 125'000.00

Sanierung Schmutzwasserkanal (inkl. MWSt)

Tiefbauarbeiten (inkl. Strassenbauanteil) Fr. 350'000.00 Anpassung Hausanschlüsse Fr. 65'000.00 Gartenbau und Zaunarbeiten Fr. 10'000.00 Kanalreinigung und TV-Aufnahmen Fr. 5'000.00 Honorar und Unvorhersehbares Fr. 100'000.00

Total Sanierung Schmutzwasserkanal Fr. 530'000.00 Total Sanierung Schmutzwasserkanal (exkl. MWSt) Fr. 492'000.00

Sanierung Strasse inkl. Beleuchtung (inkl. MWSt)

Strassenbauarbeiten inkl. Beleuchtung Fr. 425'000.00 Strassenentwässerung Fr. 105'000.00 Seitliche Anpassung Fr. 100'000.00 Gartenbau und Zaunbauarbeiten Fr. 20'000.00 Honorar und Unvorhersehbares Fr. 95'000.00 Abzüglich Anteil Strasse durch Bach/Kanal Fr. 105'000.00

Total Sanierung Strasse inkl. Beleuchtung Fr. 640'000.00

Sanierung Werkleitungen (exkl. MWSt)

a) Wasserleitungen

Bauarbeiten Fr. 110'000.00 Strassenbauanteil Fr. 25'000.00 Installateurarbeiten Fr. 57'000.00 Fachplaner Fr. 8'000.00 Honorar und Unvorherzusehendes Fr. 25'000.00

Total Wasserleitungen Fr. 225'000.00

b) Wasserhausanschlüsse

Bauarbeiten Fr. 85'000.00 Strassenbauanteil Fr. 5'000.00 Installateurarbeiten Fr. 55'000.00 Gärtnerarbeiten Fr. 5'000.00 Fachplaner Fr. 5'000.00 Honorar und Unvorherzusehendes Fr. 20'000.00

Total Wasserhausanschlüsse Fr. 175'000.00

c) EW-Leitungen

Bauarbeiten Fr. 100'000.00 Strassenbauanteil Fr. 35'000.00 Gärtnerarbeiten Fr. 5'000.00 EW-Verkabelung, Rohrlieferungen und VK Fr. 125'000.00 Honorar und Unvorherzusehendes Fr. 25'000.00

Total EW-Leitungen Fr. 290'000.00

Total Werkleitungen Fr. 690'000.00

Gesamtkostenanteil Gemeinde

Schäflisbergbach (inkl. MWSt) Fr. 289'000.00 Schmutzwasserkanal (exkl. MWSt) Fr. 492'000.00 Strasse inkl. Beleuchtung (inkl. MWSt) Fr. 640'000.00 Werkleitungen (exkl. MWSt) Fr. 690'000.00

Total Schäflisbergbach/Dietrichshaldenstrasse Fr. 2'111'000.00

Dies führt zu folgenden jährlichen Kapitallasten:

Bachprojekt

Abwasserkanal

Strasse Strom Wasser

Investitionssumme (Fr.) 289'000 492'000 640'000 290'000 400'000 Abschreibungsdauer (Jahre) 50 50 35 50 50 Zinssatz 2% 2% 2% 2% 2% Abschreibungen und Zinsen (Fr.) -9'197 -15'657 -25'601 -9'229 -12'729

Zulasten Allgemeiner Haushalt (Bachprojekt und Strasse) Fr. 34'798 Zulasten Abwasser (Abwasserkanal) Fr. 15'657 Zulasten Technische Betriebe (Strom und Wasser) Fr. 21'958 5. Terminplan

Es ist vorgesehen, das Projekt bei einem positiven Bürgerschaftsentscheid schnellstmöglich zu realisieren. Der Baustart ist bereits im Spätherbst 2018. Die Bauarbeiten werden in zwei Etappen ausgeführt und dauern rund zwei Jahre.

6. Antrag

Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen unterbreitet Ihnen der Gemeinderat den folgenden Antrag:

Für das Wasserbauprojekt Schäflisbergbach und die koordinierte Sanierung der Dietrichshaldenstrasse inkl. Erneuerung der Kanalisation und der Werkleitungen wird ein Verpflichtungskredit von netto Fr. 2'111'000.-bewilligt.

Wer dem Antrag zustimmen will, schreibe JA Wer den Antrag verwerfen will, schreibe NEIN

St. Margrethen, 3. September 2018

NAMENS DES GEMEINDERATES

Der Gemeindepräsident: Der Gemeinderatsschreiber: Reto Friedauer Felix Tobler

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