Der Abwasserverband Kläranlage Brugg-Birrfeld im Kanton Aargau erhält für den 2016 produzierten Strom keine erhöhte kostendeckende Einspeisevergütung (KEV).
Abwasserleitung mit Lichtern und Stromkabeln - Keystone
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Der öffentlich-rechtliche Abwasserverband, dem zwölf Gemeinden der Region angehören, habe im Jahr 2016 zu wenig Strom produziert, um Anspruch auf die KEV zu haben. Das geht aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Die Anlage produzierte 546'599 Kilowattstunden (kWh) Strom. Um Anspruch auf die kostendeckende Einspeisevergütung zu erhalten, hätte die Anlage mindestens 792'140 kWh Strom produzieren müssen. Das hatte bereits die Netzwerkgesellschaft Swissgrid und danach die ElCom so festgehalten.

Mit der KEV soll die erneuerbare Energie subventioniert werden. Die Produzenten erhalten demnach einen höheren Preis für den Strom als auf dem Energiemarkt bezahlt wird.

Die erheblich erweiterte und erneuerte Kläranlage des Abwasserverbands hatte seit 2011 eine kostendeckende Einspeisevergütung erhalten. Für das Jahr 2016 rechnete der Verband mit rund 115'000 Franken Einnahmen für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.

Gas statt Strom

Seit Oktober 2016 wird das Klärgas, das beim Reinigungs- und Faulungsprozess anfällt, aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist. Die beiden Blockheizkraftwerke wurden Ende September 2016 ausser Betrieb genommen.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, es sei nicht unverhältnismässig, dass die Entschädigung für den Strom rückwirkend auf den Marktpreis gesenkt worden sei. Die Mindestproduktion sei nicht erreicht worden.

Daran möge der Umstand nicht zu ändern, dass die neu installierte Anlage allenfalls als umweltfreundlicher zu beurteilen sei. Massgebend sei einzig, ob die grundsätzlich KEV-berechtigte Anlage die Anforderung erfüllt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil A-730/2018 vom 15.08.2018)

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