Aktuelles aus dem Gemeinderat - 20.04.2018

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Oberes Freiamt,

Alle aktuellen Mitteilungen der Gemeinde Sins in der Übersicht.

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Brandwaldstrasse: Einbahnverkehr

Infolge eines Reitanlasses in der Reithalle Brand ist die Brandwaldstrasse von Donnerstag, 19. April 2018 bis Sonntag, 22. April 2018 nur im Einbahnverkehr befahrbar. Der Strassenabschnitt wird entsprechend signalisiert.

Neuzuzügerbegrüssung: Willkommen zur Sightseeingtour

Die Neuzuzügerschar in der Gemeinde Sins wird offiziell willkommen geheissen! Mit einer Sinser-Sightseeingtour können die Neuzugezogenen die Gemeinde Sins und deren Einrichtungen im „Live-Film“ kennen lernen. Die Einladung an die neuen SinserInnen für Samstag, 9. Juni 2018, wird in diesen Tagen persönlich zugestellt. Der Gemeinderat freut sich, die NeuzuzügerInnen auf der Tour mit dem Bus durch Sins zu begleiten.

Hundekontrolle 2018

Mit dem Hundegesetz sind alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten meldepflichtig. Wer neu einen Hund hält, muss dies den Einwohnerdiensten innert zehn Tagen melden. Sobald der Tierarzt den Hund im Amicus erfasst und mit dem Hundehalter verknüpft hat, erhält der Hundebesitzer von Amicus den Hundeausweis/Petcard. Bitte reichen Sie die Petcard und den Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt) sowie die Haltebewilligung (wenn nötig) den Einwohnerdiensten ein. Falls es Änderungen (Tod oder Besitzerwechsel) gegeben hat, bitten wir um entsprechende Meldung bis Ende April an die Einwohnerdienste (Telefon 041 789 70 15) und um Nachführung im Hunderegister Amicus.

Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2018 bis April 2019) zur Zahlung zugestellt. Die Hundetaxe beträgt wie bisher CHF 120.00 pro Hund.

Wiesen und Äcker: Betretungsverbot während Vegetation

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf „Querfeldeintouren“ zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden, Geflügel oder Schafen auf fremdem Eigentum sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Beim Waldspaziergang gilt: Hunde an der Leine führen

Mit dem Frühling erwacht die Natur und die Wildtiere erfreuen sich am Familienzuwachs. Die Jungtiere werden gut versteckt, sind aber sonst noch recht hilflos und ein Hund, der im Wald frei herumtollt, kann den frühen Tod für jedes Jungtier bedeuten. Die Jagdgesellschaft erinnert daran, dass es wichtig ist, Hunde im Wald an der Leine zu führen.

Hinaus ins Freie, mit der Schnauze den Gerüchen der Natur folgend nach links, nach rechts und wieder zurück zum Meister, ist das grösste Vergnügen für jeden Hund. Im Wald entdeckt der Hund so auch schnell das im Dickicht verborgene Vogelnest oder ein frisch abgelegtes Rehkitz und dann ist schnell ein Schaden angerichtet; das Gelege zerstört, das Wild gestört oder im schlimmsten Falle auch getötet. Die Leine ist die einzig sichere Möglichkeit, um die Hunde davon abzuhalten, Unterholz und Dickicht zu durchstreifen. Allen Hundebesitzern wird für diese Verantwortung und Rücksicht bestens gedankt.

-Mitteilung der Gemeinde Sins

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