Stadt Basel

Anpassungen im Richtplan schaffen Voraussetzung für weitere Siedlungsentwicklung

Regionews
Regionews

Basel,

Die starke wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundene Zunahme der Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt erhöhen den Druck auf den Wohnraum.

Symbolbild - Keystone
Symbolbild - Keystone - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
  • Schreiben auch Sie einen Beitrag!

Um weiterhin wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen und gleichzeitig den Wohnungsmarkt zu entlasten, hat der Regierungsrat heute Anpassungen im kantonalen Richtplan beschlossen. Diese schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich bis 2035 die Zahl der Arbeitsplätze um rund 30‘000 erhöhen und rund 20‘000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner in Basel wohnen können. Bei den Arealentwicklungen setzt der Regierungsrat auf differenzierte Schwerpunkte für Arbeiten und Wohnen, so dass jedes Areal sein eigenes Profil erhält. Zudem strebt der Regierungsrat bei der Entwicklung neuer Wohngebiete insgesamt einen Anteil von mindestens einem Drittel preisgünstigem Wohnraum an. Die öffentliche Vernehmlassung für die Anpassungen im Richtplan (Oktober 2017 bis Januar 2018) ergab zahlreiche Anregungen, die berücksichtigt worden sind.

Basel soll weiter wachsen können. Dazu ist zusätzliche Nutzfläche nötig – und zwar innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets. Erweiterungen des Siedlungsgebiets sind nicht geplant. Mit den heute vom Regierungsrat beschlossenen Anpassungen im kantonalen Richtplan werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der Beschäftigten und der Einwohnenden bis 2035 um rund 30‘000, respektive rund 20‘000 wachsen kann.

Die Zahl der Arbeitsplätze wächst seit Jahren schneller als die Zahl der Einwohnenden. Entsprechend erhöht sich der Druck auf den Wohnungsmarkt und der Pendlerverkehr nimmt zu. Damit in Basel weiterhin neue Arbeitsplätze entstehen und sich neue Firmen ansiedeln können – ohne dass die Lebensqualität für die Bevölkerung darunter leidet – verfolgt der Regierungsrat eine Gesamtstrategie zur Verdichtung des Siedlungsgebiets. Das zielt insbesondere auf die intensivere Nutzung von Arealen in Transformation. Diese Areale dienten früher ausschliesslich dem Arbeiten, aber liegen heute brach oder sind stark unternutzt. Nun bietet sich durch den wirtschaftlichen Strukturwandel die Chance, diese Räume zu öffnen und zu vielfältigen Stadtteilen, wo Menschen auch wohnen, zu entwickeln. Der Richtplan definiert für jedes einzelne Areal den künftigen Entwicklungsschwerpunkt. Dieser liegt jeweils entweder auf dem Bereich Arbeitsnutzungen für Gewerbe und Industrie, auf dem Bereich Wohnen oder auf einer ausgewogenen Mischung. So erhält jedes Areal sein individuelles Profil mit unterschiedlichen Schwerpunkten wie zum Beispiel Wohnen, Logistik, Büros oder Gewerbe / Industrie. Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete strebt der Regierungsrat einen Anteil von mindestens einem Drittel an preisgünstigem Wohnraum an, wobei der Anteil pro Areal je nach Charakter des zu entwickelnden Gebiets variieren kann. Ebenso tragen Aufzonungen innerhalb des Siedlungsgebiets, punktuelles Wachstum in die Höhe sowie die bessere Ausnutzung von Flächen dazu bei, das angestrebte Wachstum zu ermöglichen.

Die Bevölkerung hatte ab dem 27. Oktober bis zum 12. Januar 2018 die Gelegenheit die Entwürfe des kantonalen Richtplans zum Schwerpunkt Siedlungsentwicklung einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Es gingen insgesamt 39 Stellungnahmen ein von Vereinen, Verbänden, Institutionen, Parteien und Privatpersonen; etwas weniger als bei der letzten Anpassung 2012/2013. Auch der Bund hat die Unterlagen geprüft und im Juni 2018 Rückmeldung gegeben. Grundsätzlich begrüsst der Bund in seinem Schreiben die Anpassungen im Richtplan.

Aus den Stellungnahmen wird deutlich, dass die innere Verdichtung des Siedlungsgebiets grundsätzlich auf grosse Akzeptanz stösst. Zum Thema Wohnen wird in mehreren Stellungnahmen kritisiert, dass der Richtplan das Wohnen ausschliesslich quantitativ behandelt und qualitative Aspekte vernachlässigt (z.B. welche Art Wohnraum für welche Zielgruppe entstehen soll und die Förderung von preisgünstigem Wohnen). Diesem Anliegen hat der Regierungsrat entsprochen, indem er neu das Ziel von einem Anteil von mindestens einem Drittel preisgünstigem Wohnraum bei der Entwicklung neuer Wohngebiete anstrebt.

Die Wirtschaftsverbände und einige Parteien forderten, dass in Gebieten in denen heute gearbeitet wird, zukünftig nicht gewohnt werden sollte. Sie befürchten, dass flächenintensive Unternehmen, aber auch lautes Gewerbe und die Industrie mittelfristig verdrängt werden. Mit den Anpassungen im Richtplan werden neu aber erhebliche Mehrnutzungen für die Wirtschaft möglich, so dass sowohl mehr Nutzfläche für Industrie und Gewerbe wie auch neuer Wohnraum entstehen werden. In Zukunft kann so auch hinreichend viel Wirtschaftsfläche vorgehalten werden, in denen lärm- und emissionsintensives Arbeiten zugelassen sind. Ein Beispiel ist die Diskussion um die Nutzung des Areals VoltaNord: Insgesamt wird dort die Fläche für das Gewerbe durch die Nutzungsintensivierung massiv zunehmen und dennoch kann gleichzeitig neuer Wohnraum geschaffen werden. Die Anliegen der Wirtschaftsverbände wurden somit im Richtplan inhaltlich aufgenommen.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom federführenden Planungsamt geprüft. In einem ausführlichen Bericht wird detailliert auf jede Stellungnahme eingegangen und dargelegt, ob und wenn ja wie darauf eingegangen wurde. Viele konstruktive Anregungen aus dem Mitwirkungsverfahren wurden aufgenommen. Was nicht berücksichtigt wurde, wird im Mitwirkungsbericht begründet abgewiesen.

Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Planungsinstrument des Kantons. Er setzt sich zusammen aus einer Karte, die kantonal relevante Projekte verortet, sowie aus einem Text zu räumlichen Sachthemen. Die Kantone sind gehalten, ihre Richtpläne regelmässig zu aktualisieren. Der kantonale Richtplan wird vom Regierungsrat erlassen und dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Mit Erlass durch den Regierungsrat ist der Richtplan für die Behörden des Kantons Basel-Stadt verbindlich. Für den Bund und die Nachbarkantone wird er verbindlich, sobald er vom Bundesrat genehmigt ist. Weitere Anpassungen des Richtplans zu den Schwerpunkten „Mobilität“ und „Umwelt“ werden in den Jahren 2018 respektive 2019 erarbeitet.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

cassis
104 Interaktionen
Sonderschul-Reise Schweizer Skigebiet
57 Interaktionen

Mehr aus Stadt Basel