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Bahn-"Herzstück» ist nicht im STEP 2035

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Basel,

Das Bundesparlament soll die Projektierungsmittel für das Herzstück Basel in die Botschaft zum STEP Bahnausbauschritt 2035 aufnehmen.

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Dies fordern die beiden Basel, die mit der entsprechenden Lücke in der Bundesratsbotschaft nicht einverstanden sind.

Die Regierungen beider Basel sowie verschiedene ÖV-Institutionen hatten im Vorfeld mehrfach die Bereitstellung der Gelder für die Projektierung der Durchmesserstrecke unter Basel namens «Herzstück» verlangt. Dieses Schlüsselprojekt für den Bahnausbau in der ganzen Region sei sofort nach der Planung des Bahnknotens zu projektieren.

Gemäss einer Mitteilung der beiden ÖV-Direktoren von Basel-Stadt und Baselland vom Mittwoch hätten die Spitzen des Bundesamtes für Verkehr und der SBB in einem Gespräch am Freitag «bekräftigt», dass die Bahnknotenplanung «auf einen Zielzustand mit Herzstück ausgerichtet werden solle». Dies wird als «wichtiges Commitment des Bundes und der SBB» verstanden.

Bundesparlament soll nachbessern

Daher ist es für die Kantonsregierungen nun «nicht nachvollziehbar», dass die Landesregierung die entsprechenden Projektierungsmittel nicht in die STEP-Botschaft aufgenommen hat. Sie kündigen an, ihre Forderung nun an National- und Ständerat zu adressieren, welche das Geschäft beraten und beschliessen werden.

Die ÖV-Direktoren beider Basel verweisen auf die Unterstützung ihrer Kantonsparlamente, von Wirtschaftsexponenten und des Lötschberg- sowie des Gotthardkomitees. Für das Herzstück machten sich im Weiteren auch die Nordwestschweizer Konferenz der kantonalen ÖV-Direktoren in einer eigenen Mitteilung stark.

In ihren Vernehmlassungsantworten hatten die beiden Basler Regierungen im Januar gefordert, Projektierungsmittel von rund 120 Millionen Franken fix in den STEP-Schritt 2035 zu schreiben. Damit könnten die Arbeiten am Herzstück ohne Unterbruch bis zur Realisierung weitergeführt werden, hiess es damals.

Die beiden Kantonsregierungen hatten sich damals auch skeptisch zu einer Vorfinanzierung der Projektierungskosten geäussert, wie der Bund sie vorgeschlagen hatte: Dies sei für die Kantone nur dann denkbar, wenn es eine Garantie auf Rückzahlung gebe; eine Vorfinanzierung auf eigenes Risiko lehnen sie ab. Nun ist auch der Bundesrat von dieser Finanzierungsidee abgerückt.

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