Bern erhält modernes Bauinventar
In Bern tritt das aktualisierte, gestraffte und nachgeführte Bauinventar in Kraft. Die Stadt hat damit eines der modernsten Bauinventare der Schweiz. Diese Bestandesaufnahme der wertvollsten Gebäude wurde nach strengen Fachkriterien erarbeitet und kann in einer kundenfreundlichen Internetversion öffentlich eingesehen werden.
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Im Auftrag des Stadtrates hat die städtische Denkmalpflege das Bauinventar grundlegend revidiert. Im Zentrum standen die Aktualisierung der Einträge, die Nachführung des Inventars um eine weitere Generation von Gebäuden, die Harmonisierung der Inventarbegriffe mit der kantonalen Bau- und Denkmalpflegegesetzgebung sowie die Reduktion der eingestuften Objekte.
Die Inventarrevision erfolgte vor dem Hintergrund des Entscheides des Grossen Rates des Kantons Bern, die Bauinventare im Kanton Bern zu verkleinern. Die Denkmal-pflege legte dabei ein grosses Augenmerk darauf, den Revisionsauftrag streng konform mit der kantonalen Baugesetzgebung zu erfüllen. Es wurden alle Einträge strikte nach Fachkriterien überprüft. Gleichzeitig mit der Reduktion des Inventars hatte die Denkmalpflege den Auftrag, die Bauten mit Erstellungsjahr nach 1960 neu zu bewerten und die besten davon ins Inventar aufzunehmen.
Wirkung des Bauinventars
Das Bauinventar stellt die Grundlage der denkmalpflegerischen Tätigkeit dar. Es bezeichnet jene Bauten, die aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Qualitäten bei Umbau- oder Sanierungsvorhaben von der Denkmalpflege begleitet werden. «Der Erhalt wert-voller Bauten ist für die Menschen wichtig. Gerade für die lokale Bevölkerung stiften diese Identität und Heimat. In der globalisierten Welt, wo sich alles angleicht, bleibt die lokale Kultur oft der letzte Referenzrahmen», sagte Stadtpräsident Alec von Graffenried vor den Medien. Wertvolle Bauten stellen aber auch einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, sind doch Baudenkmäler gerade für den Städtetourismus von zentraler Bedeutung.
Ein Eintrag im Bauinventar bedeutet aber noch nicht, dass ein Haus als Baudenkmal behandelt werden muss. Das Baugesetz sieht vor, dass der Eintrag im Baubewilligungsverfahren von der Eigentümerschaft bestritten werden kann. Ein Eintrag ist daher eine sogenannte Schutzvermutung.
Aufnahme einer neuen Generation von Objekten
Um dem Auftrag zur Inventarreduktion nachzukommen, ist bei der Revision der Qualitätsmassstab für die Aufnahme von Gebäuden ins Inventar erhöht worden. Gleichzeitig musste eine neue Generation von Objekten auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft und eine Auswahl davon neu ins Inventar aufgenommen werden. «Die ausschlaggebenden Fachkriterien für die Aufnahme eines Objektes ins Bauinventar sind aber dieselben geblieben», sagte Denkmalpfleger Jean-Daniel Gross. «Aber wenn früher Note 4.5 gereicht hat, musste es neu eine 5.0 sein». So erfüllt das revidierte Inventar nach wie vor alle fachlichen Anforderungen.
«Wir haben die Zeichen der Zeit verstanden und eine strenge Auswahl getroffen», sagte Jean-Daniel Gross. Wichtig sei es, genügend Ressourcen für die Betreuung der Baudenkmäler zu haben, da Zeitmangel in der Bauberatung einer der Hauptgründe für die seltenen Konflikte sei.
-Mitteilung der Stadt Bern (vas)