Im Konflikt um Gebrauchsleihe-Verträge für leergeräumte und zwischengenutzte Wohnungen vermeldet der Basler Mieterverband einen Etappensieg.
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Die baselstädtische Schlichtungsstelle habe in einem Streitfall Gebrauchsleihe als Miete deklariert; das Mietrecht gelte dort.

Gemäss dem Basler Mieterverband (MV) hat die Schlichtungsstelle am Dienstag einen Fall vom Basler Burgweg verhandelt. Dort hatte die Baselbieter Pensionskasse (BLPK) den bisherigen Mietparteien für eine Totalsanierung gekündigt und bis zum Baubeginn leere Logis an eine Immobilienfirma zwecks Zwischennutzung abgetreten.

Zwischennutzer bekamen dabei keinen Mietvertrag, sondern befristete Gebrauchsleihe-Verträge. Im aktuellen Streitfall seien 450 Franken Leihgebühr im Monat verlangt worden. Die Schlichtungsstelle habe nun aber festgehalten, dass es sich dabei um Mietverträge handle. Laut MV stehen den Zwischennutzungs-Parteien so alle Mietschutzrechte zu.

Zuständig

Die Schlichtungsstelle hat indes nicht ein eigentliches inhaltliches Urteil gefällt, wie dort zu erfahren war, sondern vor dem Bemühen um einen Vergleich erst die eigene Zuständigkeit rechtlich abklären müssen. Letztere betrachtet sie als gegeben, die Gebrauchsleihe in diesem Fall demnach als Mietstreit.

Die Schlichtungsstelle habe der betreffenden Partei am Dienstag die Klagebewilligung ausgestellt, da kein Vergleich erzielt werden konnte. Damit kann diese Partei den Fall vor das baselstädtische Zivilgericht ziehen.

Gebrauchsleihe ist laut Schlichtungsstelle generell unentgeltlich, wobei aber reine Kostenerstattung drin liege, wie etwa für das Benzin bei einem ausgeliehenen Auto. Das Prinzip gelte auch für Wohnungen. Entscheidend sei, was im konkreten Fall alles in eine solche Erstattung eingerechnet wird.

Staatliche Player

Der MV prangert die entgeltlichen Gebrauchsleihe-Verträge als Versuch an, den Mieterschutz auszuhebeln. Neben der BLPK spiele auch der Stadtkanton auf diese Weise falsch, indem Immobilien Basel am Voltaplatz ein Gebäude mit solchen rechtlichen «Mogelpackungen» zwischennutze, bis das Projekt Volta Ost realisiert werden kann.

Bei der BLPK war am Dienstag keine Stellungnahme erhältlich, da man das Urteil der Schlichtungsstelle noch nicht kenne. Vertragspartner der Nutzerin sei die Immobilienfirma.

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