Die Gemeindenachrichten im Dezember 2018
Der Gemeinderat Niederweningen veröffentlicht am 3. Januar 2019 aktuelle Informationen.

Gemeinderat und Behörden
Abfuhr von Kehricht und Bioabfällen ab 2019
Als Folge der im Sommer 2018 durchgeführten Submission für die Abfuhr von Kehricht und Bioabfällen hat der Gemeinderat den Vertrag mit der Schmid Transporte Niederglatt AG genehmigt.
Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung
Die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018 hat die neue Abfallverordnung der Gemeinde Niederweningen genehmigt, welche den Gemeinderat bevollmächtigt, Vollzugsbestimmungen zu erlassen. Der Gemeinderat genehmigt diese am 3. Dezember 2018. Sowohl die Abfallverordnung sowie auch die Vollzugsverordnung sind auf der Homepage einsehbar.
Finanzen und Steuern
Grundstückgewinnsteuern
In der vergangenen Berichtsperiode wurden Grundstückgewinnsteuern im Betrage von CHF 69‘926.80 veranlagt sowie diverse Steueraufschübe verfügt.
Festsetzung der Entsorgungsgebühren
Der Gemeinderat setzt die Entsorgungsgebühren ab 2019 fest, welche unverändert bleiben.
Landschaft und Infrastruktur
Räumliches Entwicklungskonzept (REK) Niederweningen
In den vergangenen zwei Jahren hat sich der Gemeinderat Niederweningen mit verschiedenen räumlichen Fragestellungen beschäftigt. Ein Grossteil davon bezieht sich auf den östlichen Teil der Gemeinde. Einige Fragen betreffen das gesamte Siedlungsgebiet. Im Auftrag des Gemeinderates erstellte das Planungsbüro Daniel Christoffel, Gattikon, das vorliegende Räumliche Entwicklungskonzept REK für die Gemeinde Niederweningen, welches vom 23.11. bis 31.12.2018 öffentlich auflag und der Bevölkerung mittels Homepage und Flyer näher gebracht wurde.
Erstellung eines Lärmgutachtens für die Wehntalerstrasse im Rahmen des REK
Abgeleitet aus dem Leitbild 2040 sowie den Ergebnissen aus der Bevölkerungskonferenz wird das Thema Lärmgutachten (Verkehr) als hohe Dringlichkeit definiert. Entsprechend ist sobald als möglich ein Lärmgutachten für die Wehntalerstrasse zu erstellen, damit Massnahmen beim Kanton eingefordert werden können. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag dafür an das Büro Heidt Bauphysik und Akustik, Zollikerberg und genehmigt ein Kostendach von CHF 9‘500.00.
Trinkwasserversorgung in Notlagen
Trinkwasser ist ein wichtiges Lebensmittel. Auch wenn die normale Versorge infolge von Naturereignissen, zivilisationsbedingten Katastrophen oder möglichen Gesundheitsgefährdungen verunmöglicht ist, muss die Gemeinde eine reduzierte Verteilung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes gewährleisten. Basierend auf der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) erteilt das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) den Gemeinden den Auftrag, bis Ende 2020 ein vollständiges Konzept auszuarbeiten und dessen Umsetzung in den Gemeinden vorzubereiten. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Ausarbeitung eines Konzepts „Trinkwasserversorgung in Notlagen“ (TWN) an das Ingenieurbüro Gujer AG, Rümlang.
Auftragsvergabe für Festlegung Gewässerraum
Im Jahr 2011 hat der Bund das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft gesetzt. Er verpflichtet darin die Kantone, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen und vor Überbauung zu schützen. Einerseits soll damit der nötige Spielraum für Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen, für die Erholung der Bevölkerung sowie für die Nutzung des Gewässers, etwa für die Stromproduktion aus Wasserkraft, erhalten bleiben. Andererseits bildet der Gewässerraum auch eine Pufferzone zum Schutz der angrenzenden Grundstücke vor Hochwasser und zum Schutz des Wassers vor Verunreinigungen. Während die Bemessungsregeln weitgehend der Bund festlegt, obliegt es den Kantonen, das Vorgehen bei der Gewässerraumfestlegung zu regeln. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat am 5. Oktober 2016 ein Vorgehenskonzept, eine Ausgabenbewilligung und eine Änderung der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserpolizei (HWSchV) beschlossen.
Die Gemeinden erarbeiten die Gewässerraumpläne an den Gewässern von lokaler Bedeutung in Siedlungsgebieten, der Kanton erarbeitet die Gewässerraumpläne an den übrigen Gewässern. Für Niederweningen heisst dies, dass für die Festlegung des Gewässerraums für die Surb der Kanton, für die Festlegung des Gewässerraums für den Singelenbach die Gemeinde selbst zuständig ist.
Gemäss Prioritätenanordnung des Kantons wird der Gewässerraum der Surb im Jahr 2019 in Angriff genommen. Aus diesem Grund macht es Sinn, dass die Gemeinde den Gewässerraum für den Singelenbach ebenfalls im Jahr 2019 ausarbeitet. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Ausarbeitung und Festlegung des Gewässerraums für den Singelenbach an das Büro Müller Ingenieure AG, Dielsdorf.
Anschaffung eines Mitsubishi für das Gemeindewerk
Das Gemeindewerk Niederweningen wird aktuell durch einen Leiter Werk, zwei Werkmitarbeiter sowie zwei Lernende betreut. Durch die stetig wachsende Einwohnerzahl, aber auch die Übernahme oder Intensivierung diverser Arbeiten wird vermehrt Flexibilität und Mobilität gefordert und es ist ein zusätzliches Fahrzeug notwendig. Der Gemeinderat bewilligt in eigener Kompetenz die Anschaffung eines Mitsubishi L200 für die Mitarbeiter des Gemeindewerks.
Ersatz Eingangstüre im Gemeindehaus
2016 wurden im Gemeindehaus sämtliche Fenster und auch die Eingangstüren ersetzt. Seit Beginn funktioniert jedoch die neue Eingangstüre zum Schalterraum nicht richtig. Da auch die Firma, welche die Türe geliefert und eingebaut hat, die Mängel nicht zufriedenstellend beheben kann, hat sich der Gemeinderat entschieden, einen anderen Anbieter zu beauftragen, diese Türe durch eine Schiebetüranlage (automatische Fluchtweg-Schiebetüranlage Typ DORMA FST FLEX) zu ersetzen. Er genehmigt die dafür notwendigen Kosten.
Spielplatz in Niederweningen
Eine Delegation des Elternrats erklärte dem Gemeinderat die bisherigen Abklärungen und Bemühungen der Spielplatz-Gruppe, den aktuellen Stand sowie ihre Zielsetzungen. Aufgrund der diversen Begehrlichkeiten wie auch Bauvorhaben in Niederweningen war insbesondere die Suche nach einem geeigneten Standort eine Herausforderung. Nach wie vor favorisiert die SpielplatzGruppe den Standort hinter dem Gemeindehaus. Da mit der Surbrenaturierung und dem Bau der Doppelsporthalle die dortigen Platzverhältnisse in den nächsten ein bis zwei Jahren stark eingeschränkt werden und nicht klar ist, inwiefern die Wiese hinter dem Gemeindehaus genutzt werden kann, wurden Alternativen gesucht.
Aufgrund dieser Erkenntnisse schlägt die Spielplatz-Gruppe deshalb vor, einen „TreffpunktBauwagen“ zu realisieren. An verschiedenen Orten in der Schweiz erfahren „BaustellenSpielplätze“ eine grosse Beliebtheit.
Vorgesehen ist, dass nun ein Verein gegründet wird. Daraus soll eine Arbeitsgruppe zusammengestellt werden, welche sich intensiv mit der Umsetzung und Betreuung des Projektes beschäftigt. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt und bewilligt die Kosten von CHF 14‘726.90 inkl. MwSt. für einen Bauwagen sowie weiteres Material im Rahmen eines Pauschalbetrages von maximal CHF 2‘000.00. Als Vertreter des Gemeinderates wird der Sicherheitsvorstand, Martin Eberhard, in der künftigen Arbeitsgruppe Einsitz nehmen.
Polizeiwesen und Sicherheit
Waffenerwerbsscheine
Der Gemeinderat genehmigt die Ausstellung von zwei Waffenerwerbsscheinen für den Erwerb von drei Feuerwaffen.
Fahrbewilligungen für den FC Niederweningen
Das Trainings- und Matchgelände des FC Niederweningen ist nur über ein Fahrverbot zu erreichen. Der Gemeinderat erteilt an bestimmte Mitglieder des FC Niederweningen die Bewilligung, bis zum Sportplatz zu fahren. Pro Trainings- oder Spielzeit sind maximal zwei Fahrzeuge auf dem Areal Huebwis zugelassen.
Lägernlauf 2019
Der Gemeinderat erteilt den Organisatoren des Lägernlaufes die Bewilligung zur Durchführung im Oktober 2019. Der Lauf führt vom Schartenfels bis zur Hochwacht und zurück und findet nur bei trockener Witterung statt.
Radrennen Tortour Gravel
Der Gemeinderat erteilt den Organisatoren die Durchfahrtsbewilligung für das Radrennen „TortourGravel“ vom 8. Februar 2019, welches auch durch das Gemeindegebiet von Niederweningen führt.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Kantonspolizei hat am 24. Oktober 2018 an der Wehntalerstrasse, Höhe Schulhaus Schmittenwis, Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von 62‘811 gemessenen Fahrzeugen wurden 1‘691 Übertretungen festgestellt. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit auf der 50 km/hStrecke betrug 89 km/h.
Aufbau und Betrieb eines First-Responder-Teams für die Feuerwehr Wehntal
First Responder («Erstantwortende») sind geschulte Ersthelfende der Feuerwehr, die bei einem Notruf aufgeboten werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.
Von der Alarmierung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vergehen durchschnittlich 10 bis 12 Minuten. In der Zwischenzeit kann das speziell geschulte First-Responder-Team der Feuerwehr erste Hilfe vor Ort leisten. Die Feuerwehr Wehntal verfügt heute über kein solches FirstResponder-Team. Die Feuerwehrkommission würde den Aufbau und Einsatz eines solchen Teams aber begrüssen. Dies insbesondere, als dass die Gemeinde Niederweningen im Kantonsgebiet etwas peripher liegt und ein Rettungswagen (stationiert in Steinmaur, Bülach, Flughafen) oder Notarzteinsatzfahrzeug (stationiert in Bülach, Zürich) einige Zeit benötigen, um vor Ort zu gelangen. Die Angehörigen der Feuerwehr Wehntal sind aufgrund der kürzeren Einsatzdistanzen meist zügiger vor Ort. Der Gemeinderat Niederweningen unterstützt den Aufbau eines solchen Teams im Jahr 2019 und Einsatz eines solchen ab 2020 und bewilligt die einmaligen Kosten von CHF 5‘000.00 sowie die wiederkehrenden Kosten von CHF 5‘000.00 unter Vorbehalt der Zustimmung der anderen Wehntaler Gemeinden.
Neubau der Urbligtreppe
Im Zusammenhang mit einem Bauprojekt und der Verlegung einer Wasserleitung wurde die Sanierung der ganzen Treppe projektiert. Der Gemeinderat beauftragte das Bauunternehmen Meier-Laube AG, Schneisingen, mit den Bauarbeiten, welche noch im 2018 abgeschlossen wurden.
Kulturelles / Vereine / Anlässe
Ernennung der Chronistin für das Wehntaler Jahresblatt
Katrin Brunner ist seit 2010 Chronistin der Wehntaler Gemeinden. Katrin Brunner leistet einen wichtigen Beitrag als Redaktorin und Autorin für das Wehntaler Jahresblatt, welches spezielle Themen und Ereignisse in der Gemeinde Niederweningen dokumentiert. Ihre Arbeit wird geschätzt und soll darum während der Amtsdauer 2018 – 2022 weitergeführt werden. Der Gemeinderat bestätigt Katrin Brunner im Amt.
Beitritt zum Theater für den Kanton Zürich
Bisher unterstützt nur die Gemeinde Schleinikon das Theater für den Kanton Zürich. Infolge des seit 2018 gültigen neuen Modells für die finanzielle Unterstützung des Theaters für den Kanton Zürich durch die Zürcher Gemeinden unterbreitet das TZ den Wehntaler Gemeinden den Vorschlag, als Bemessungsgrundlage für den Mitgliederbeitrag im Rahmen einer Sonderlösung die kumulierte Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinden (Niederwenigen, Oberwenigen, Schleinikon, Schöfflisdorf) zur Ermittlung des Mitgliederbeitrages beizuziehen. Dies, da «Kultur Wehntal» geschlossen als Veranstalter im Auftrag der Mitgliedergemeinden auftritt. Der Gemeinderat befürwortet diesen Vorschlag und genehmigt den anteilsmässigen Beitrag.
Kostenbeitrag an Bewässerungsanlage für den Fussballclub
In diesem Frühjahr konnte der FC Niederweningen mit der fixen Bewässerungsanlage für die beiden Plätze auf der Huebwis ein wichtiges Projekt realisieren. Unbestritten hat sich diese in diesem Sommer bereits bewährt, da ohne diese Anlage die beiden Spielflächen bei diesen lange andauernden hohen Temperaturen ausgetrocknet wären. Das Unwetter Ende Mai 2018 hat an einem Tag resp. in einer Nacht für die Plätze des Fussballclubs Niederweningen zu viel Regen gebracht und auch der Hauptplatz nahm durch den starken Regen einen erheblichen Schaden, sodass die jährlichen Unterhaltsarbeiten im Frühjahr zunichte gemacht wurden. Erstmals mussten nach diesem Sommer auch Unterhaltsarbeiten auf dem Trainingsplatz beim Bucher-Areal durchgeführt werden. Investitionen, welche nicht geplant waren und das Budget des FC Niederweningen massiv belasten. Er stellt darum ein Gesuch um einen ausserordentlichen Kostenbeitrag.
Der FC Niederweningen trägt mit seinem Verein und seinem Engagement massgeblich zum sportlichen Angebot in Niederweningen und im Wehntal bei. Dies schätzt der Gemeinderat sehr. Er ist deshalb gerne bereit, aufgrund der ausserordentlichen Ereignisse in diesem Jahr, dem Gesuch des FC Niederweningen zu entsprechen.
Kostenbeitrag an die Erneuerung der Tennisplätze im Tennisclub Wehntal
Auch die Tennisplätze, das Clubhaus sowie die Ballwurfmaschine hat der Hagelsturm stark in Mitleidenschaft gezogen, sie mussten saniert resp. repariert werden. Die Surb überschwemmte die Tennisplätze 2 und 3 fast einen Meter hoch und die Erneuerung der Plätze war unumgänglich. Im Oktober 2018 wurden alle drei Plätze mit einem modernen Allwetterplatzsystem aufgerüstet. Die Plätze müssen nun nicht mehr bewässert werden, wodurch jedes Jahr Tausende Liter Wasser gespart werden können. Die robuste Beschaffenheit der Plätze schützt vor künftigen Unwetterereignissen und die Plätze können während des ganzen Jahres bespielt werden.
Auch der Tennisclub Wehntal trägt mit seinem Verein und seinem Engagement massgeblich zum sportlichen Angebot im Wehntal bei. Dies schätzt der Gemeinderat sehr. Er ist deshalb gerne bereit, aufgrund der ausserordentlichen Ereignisse in diesem Jahr dem Tennisclub Wehntal eine finanzielle Unterstützung von CHF 10‘000.00 zuzusprechen.