eVoting stösst auf Zustimmung

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Inhaberinnen und Inhaber einer blockchainbasierten digitalen ID der Stadt Zug konnten vom 25. Juni bis 1. Juli 2018 an einer Konsultativabstimmung teilnehmen.

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72 Personen nutzten diese Gelegenheit. Im Anschluss daran führte die Stadt Zug bei allen rund 220 Einwohnerinnen und Einwohner mit einer digitalen ID eine Online-Befragung durch. Daran nahmen 95 Personen teil. Eine erste Auswertung der Umfrage liegt nun vor. Sie zeigt eine generell hohe Akzeptanz für eVoting. Ein detaillierter Bericht wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern und der Firma Luxoft in den kommenden Monaten fertiggestellt. Dieser wird auf technische Aspekte fokussieren.

Nur zwei Prozent sind gegen die Einführung von eVoting

Die Umfrage der Stadt Zug bei den Einwohnerinnen und Einwohnern mit der digitalen ID zeigt ein klares Ergebnis: Mehr als drei Viertel der Befragten begrüssen die Einführung von eVoting, 21 Prozent sind der Meinung, dass Blockchaintechnologie elektronische Abstimmungen sicherer machen kann. Nur 2 Prozent möchte die Einführung von eVoting verhindern. Trotz einer grundsätzlich grossen Zustimmung sind einige noch skeptisch, was die Sicherheit von eVoting anbelangt. Zudem sind viele Umfrageteilnehmer der Meinung, dass die Zuger Bevölkerung neben der Möglichkeit des eVoting die Wahl haben sollte, weiterhin brieflich an Abstimmungen teilzunehmen. Mehr als drei Viertel aller Abstimmungsteilnehmer hatte bereits im Vorfeld eine digitale ID, somit hat sich rund ein Viertel der Teilnehmenden eine digitale ID für die Testabstimmung zugelegt.

Die Gründe, welche für eVoting sprechen, sind vielfältig. Dass die Abstimmungen dadurch gegenüber einer brieflichen Abstimmung viel schneller und einfacher durchgeführt werden können, war für 52 Prozent der Befragten der Hauptgrund, weshalb eVoting eingeführt werden sollte. Ökologische und ökonomische Argumente wurden ebenfalls mehrfach genannt.

Einige Faktoren müssen verbessert werden

Auch wenn die meisten Teilnehmer mit dem Ablauf der Testabstimmung sehr zufrieden waren, gibt es doch einige Faktoren, die verbessert werden müssen, um den reibungslosen Ablauf einer Abstimmung sicherzustellen. Einige Personen waren mit technischen Problemen ihrer digitalen ID konfrontiert, welche es ihnen verunmöglichte, an der Abstimmung teilzunehmen.

Die einzelnen Elemente der Abstimmungslösung bewerteten die Teilnehmenden sehr positiv. Der Abstimmungsprozess wurde dabei als besonders einfach und verständlich taxiert und auch die Startseite des Systems hat den Stimmenden zugesagt. Verbesserungspotenzial besteht bei der Handhabung des privaten Schlüssels sowie den Erklärungen zu den einzelnen Schritten.

Viele brachten Bemerkungen an

Die Möglichkeit für Bemerkungen am Schluss der Befragung wurde rege genutzt. Bemängelt wurde, dass über die Durchführung der Abstimmung in den Medien nicht genug berichtet wurde. Viele Umfrageteilnehmer beklagten sich darüber, nichts von der Abstimmung vernommen zu haben oder erst im letzten Moment. Einige berichteten, dass sie erst im Nachhinein von der Abstimmung in Kenntnis gesetzt wurden. Leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Inhaberinnen und Inhaber einer digitalen ID der Stadt Zug über die uPort-App im Hinblick auf eine bevorstehende Abstimmung zu benachrichtigen. Über die uPort-App laufen weltweit noch andere Anwendungen. Für die Pilotphase hat die Stadt Zug aus Kostengründen keine eigene App-Variante entwickeln lassen.

Der Stadtpräsident ist zufrieden

Stadtpräsident Dolfi Müller ist gleichwohl zufrieden: «Für uns ist es schön zu sehen, dass sich trotz einigen kleinen Schwierigkeiten viele Zugerinnen und Zuger darüber freuen, in einer so innovativen Gemeinde zu leben und gespannt sind auf die weiteren Forschungen und Entwicklungen im Bereich digital ID und Blockchaintechnologie.»

Die digitale ID der Stadt Zug wurde am 15. November 2017 eingeführt und befindet sich in einer Pilotphase. Neben der eVoting-Lösung sind für die Inhaberinnen und Inhaber einer digitalen ID verschiedene andere Anwendungen in der Evaluation, darunter das Ausleihen von Stadtvelos an verschiedenen Orten oder von Büchern in der Bibliothek ohne Bücherausweis.

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