Gemeinde will Verschuldung abbauen

Die Gemeinde Neuenhof setzt sich zum Ziel, die Verschuldung aufgrund der in den letzten Jahren getätigten hohen Inventionen abzubauen.

Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Die Gemeinde Neuenhof hat sich zum Ziel gesetzt, die Verschuldung aufgrund der in den letzten Jahren getätigten hohen Investitionen abzubauen. Zu diesem Schuldenabbau sollen alle Teile des Gemeindehaushaltes beitragen. Damit die Schuldenanteile der Werke sauber ausgewiesen und die Amortisation der Schulden angegangen werden kann, setzt die Gemeinde als erste Gemeinde im Kanton Aargau auf das neue Instrument einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Legislaturplanung 2018 bis 2021 intensiv mit der finanziellen Lage der Gemeinde befasst und jeweils an Einwohnergemeindeversammlungen entsprechend orientiert. Durch die hohen Investitionen in Schulhäuser, Kindergärten, Strassen und Werke der vergangenen Jahre haben sich die Schulden auf rund CHF 44 Mio. erhöht, was einer Verschuldung von rund CHF 5‘000 pro Einwohner/in entspricht. Diese hohen Schulden können durch den Gemeindehaushalt bei den vorherrschenden tiefen Zinssätzen durchaus finanziert werden, jedoch hat der Gemeinderat klar deklariert, dass die Verschuldung markant abgebaut wird, um einerseits zu gewährleisten, dass auch inskünftige Investitionen und anderseits bei steigenden Zinsen die Schuldzinsen finanziert werden können. Ziel ist es, durch verschiedene Massnahmen die Verschuldung mittelfristig auf ca. CHF 3‘000 pro Einwohner/in zu reduzieren, was einer mittleren Verschuldung entspricht.

Bei der Analyse der Schulden kann festgestellt werden, dass ein Teil der Verschuldung durch die Investitionen in die Infrastruktur der Werke (Leitungsnetz, Reservoirs, Trafostationen, etc.) entstanden ist. Damit diese Schuldenanteile klar ausgewiesen und die Verzinsung und Amortisation dieser Fremdmittel angegangen werden kann, möchte der Gemeinderat Wasser- und Elektrizitätswerk in einer selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt organisieren. Das Instrument der öffentlich-rechtlichen Anstalt auf Gemeindeebene wurde mit der Revision des Gemeindegesetzes im Jahre 2018 neu geschaffen. Die Gemeinde Neuenhof wäre die erste Gemeinde, welche ihre Werke in diese neue Form der selbststän-digen öffentlich-rechtlichen Anstalt organisiert.

Mit der Organisation in Form einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt deklariert der Gemeinderat klar, dass es rein um eine Neuorganisation der Werke geht und keines Falles eine teilweise oder ganze Verselbständigung im Hinblick auf einen Verkauf der Werke geht. Mit der Organisation in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ist gewährleistet, dass auch weiterhin die Einwohnergemein-deversammlung sowie der Gemeinderat die volle Kontrolle über die Werke haben und eine enge Führung und Begleitung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger möglich ist.

Ebenfalls hat der Gemeinderat der Projektgruppe den Auftrag erteilt, dass mit der Ausgliederung die Werke so aufzustellen sind, dass die bisherige Politik einer nachhaltigen Entwicklung der Werke mit einer modernen Infrastruktur, welche alle Anforderungen an eine zukunftsgerichtete Infrastruktur erfüllt, gewährleistet bleibt. Auch sollen die Werke so organisiert werden, dass sie die Erfordernisse des Marktes erfüllen.

Seit Oktober 2018 arbeitet eine Projektgruppe unter der Leitung von Frau Vize-ammann Petra Kuster Gerny intensiv an den Grundlagen dieser Auslagerung. Insbesondere der Umstand, dass die Verselbständigung der Werke Neuenhof zum ersten Mal als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt vollzogen werden soll, führt dazu, dass umfangreiche Grundlagenarbeit notwendig ist. In intensiven Gesprächen mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau wurden die notwendigen Grundlagen erarbeitet.

Die Arbeiten sind soweit fortgeschritten, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2019 beschlossen, der Arbeitsgruppe mit der Detailausgestaltung zu beauftragen. Die Neuorganisation der Werke soll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2019 beantragt werden.

Die Neuorganisation soll im engen Dialog mit der Bevölkerung stattfinden. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat eine Begleitgruppe für das Projekt ins Leben gerufen, welche das Projekt eng begleitet. Mitglieder dieser Projektgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien, der Finanz- und Ge-schäftsprüfungskommission sowie der bisherigen Werkkommission. Damit soll insbesondere gewährleistet werden, dass die Ziele des Projekts dargelegt, Anliegen der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Projekt frühzeitig aufgegriffen und ins Projekt aufgenommen werden können. Die Meinungsbildung soll im Hinblick auf den Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung breit abgestützt erfolgen. Die Begleitgruppe hat an einer ersten Sitzung anfangs März 2019 die Grundlagen gesichtet und wird sich in den kommenden Wochen und Mona-ten mit dem Projekt intensiv befassen.

 

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