Höherer Aufwand für Krankenkassenprämien

Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) rechnet mit einem Mehraufwand von 7,8 Millionen Franken.

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Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Der Kanton Baselland muss künftig für die Verbilligung der Krankenkassenprämien mehr Geld aufwenden als bisher geplant. Für das kommende Jahr rechnet die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) mit einem Mehraufwand von 7,8 Millionen Franken.

Bisher war der Kanton Baselland für 2020 von Prämienverbilligungen in der Höhe von netto 39,6 Millionen Franken ausgegangen. Nun rechnet die FKD gemäss einer Mitteilung vom Dienstag mit 47,7 Millionen Franken.

Begründet wird diese Erhöhung namentlich mit neusten Berechnungen auf Basis der aktuellen Steuerdaten. Diese hätten ein Mengenwachstum bei den Prämienverbilligungen ergeben, heisst es im Communiqué.

Baselland hat die Prämienverbilligungen jüngst deutlich erhöht: Wurden 2018 noch 26 Millionen Franken ausgeschüttet, sind für das laufende Jahr 38,4 Millionen Franken vorgesehen. 2020 hätten es zunächst 39,4 Millionen Franken sein sollen.

80 Prozent mehr als 2018

Mit der nun geplanten Erhöhung auf 47,4 Millionen Franken ergibt sich gegenüber der Rechnung 2018 ein Anstieg um nahezu 80 Prozent. Noch deutlich mehr hätten die Prämienverbilligungen den Kanton gekostet, wenn im vergangenen November eine Volksinitiative der SP angenommen worden wäre.

Dieses Volksbegehren wollte die Prämienbelastung pro Haushalt auf maximal zehn Prozent des Jahreseinkommens deckeln. Was darüber hinausgegangen wäre, hätte der Kanton bezahlen müssen. Dieser budgetierte die Mehrkosten auf 75 Millionen Franken pro Jahr. Heute beträgt die Prämienbelastung laut FKD im Schnitt 14 Prozent des verfügbaren Einkommens.

Vom Bundesgerichtsentscheid nicht tangiert

Bis vor kurzem galt der Kanton Basel-Landschaft in Sachen Prämienverbilligungen als eher knausrig. Im Zuge der Sparpolitik der Regierung wurde bei diesen mehrmals der Rotstift angesetzt. Mit einer Erhöhung der Richtprämien erfolgte per 2019 eine Korrektur.

Nicht tangiert ist der Kanton Baselland vom jüngsten Bundesgerichtsentscheid in Sachen Prämienverbilligungen, wie die FKD bekräftigte. Er betraf den Kanton Luzern, dessen Obergrenze als zu tief taxiert wurde.

In der Folge überprüften und korrigierten diverse Kantone die Prämienverbilligung nach oben. In Baselland würden indes schon heute mittlere Einkommen unterstützt, hält die FKD fest. Bei den jungen Erwachsenen sei Baselland zudem grosszügiger als dies der Bund vorschreibe.

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