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Interpellationen

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Zwei Interpellationen für die Bürgergemeinderatssitzungen vom 2. April 2019.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Klimaneutrale Bürgergemeinde?

Der Kanton Basel-Stadt hat sich vor 10 Jahren das Ziel gesetzt, systematisch auf eine „klimaneutraleVerwaltung" hinzuarbeiten. Dieses Ziel bedeutet ein Engagement des Kantons über das gesetzliche Minimum hinaus, motiviert durch das Wissen, dass der Klimawandel mit seinen zunehmend katastrophalen Auswirkungen nur gestoppt werden kann, wenn alle - Private, Gemeinwesen und Firmen - aktiver werden als bisher.

Wie sieht es bei der Bürgergemeinde damit aus? Nimmt sie ihre Verantwortung genügend wahr? Diese Frage drängt sich auf vor dem Hintergrund, dass bei der Bürgergemeinde in nächster Zeit Sanierungen und Umnutzungen anstehen, z.B. bei Altersheimen oder auf St. Chrischona, aber auch ganz generell, da die Bürgergemeinde Besitzerin zahlreicher Immobilien ist und demnächst via Bürgerspital weitere 261 Alterswohnungen hinzukommen.

Der Interpellant bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es eine Gesamtschau, wie gross die COrEmmissionen sind, welche durch die Bürgergemeinde beeinflusst werden können, insbesondere im Gebäudebereich?

2. Gibt es im Bereich Klimaschutz bei der Bürgergemeinde (und ihren Institutionen) Ziele, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen?

3. Wie gross ist der Anteil an Gebäuden, die der Bürgergemeinde gehören und in näherer oder mittlerer Zukunft saniert werden müssen, so dass sie im Zuge der Planung auch systematisch auf energetische Optimierungen (inklusive eigene Energiegewinnung) überprüft werden könnten?

4. Wie wird zur Zeit vorgegangen, um bei Sanierungen an Immobilien der Bürgergemeinde . respektive an Immobilien der Institutionen der Bürgergemeinde das Potential an Energie­ Einsparungen, aber auch Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien abzuklären?

5. Wie sieht die bisherige Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt in diesem Bereich aus?

Bauen und Renovieren mit eigenem Holz bei der Bürgergemeinde ?

Die Bürgergemeinde ist als Besitzerin des Hardwalds und weiterer Waldgrundstücke auch Besitzerin eines nachwachsenden, einheimischen Rohstoffs. Viele Forstbetriebe klagen über den tiefen Holzpreis. Zudem galt Laubholz lange Zeit als wenig geeignet zum Bauen. Wer nicht beim Jammern blieb, suchte nach neuen Einsatzmöglichkeiten. So hat die Verwendung von Holz als Baustoff dank unermüdlicher Idealisten und neuer Möglichkeiten durch die Digitalisierung in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Nicht nur Nadelholz, sondern auch Laubholz wird vermehrt als Baustoff eingesetzt, gerade auch in der Nordwestschweiz.

Ein Problem bleibt: Viel Holz, das verbaut wird, stammt nicht aus einheimischer Produktion. Wie die Nutzung von eigenem Holz gefördert werden kann, zeigt die Bürgergemeinde Arlesheim: Ausgehend vom Projekt „Unser Saal aus unserer Buche" hat sie verschiedene Anregungen an ihre Einwohnergemeinde formuliert, wie Bauen mit einheimischer Buche gefördert werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass die Bürgergemeinde Basel sowohl eigenen Wald als auch zahlreiche Immobilien besitzt, von denen manche in den kommenden Jahren Umbauten oder Sanierungen erfahren werden, bittet der Interpellant um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wird heute bereits Holz aus eigenen Wäldern bei Um- oder Neubauten der Bürgergemeinde und ihrer Institutionen eingesetzt?

2. Holz als nachhaltiger Baustoff : Gibt es bei der Bürgergemeinde eine Agenda oder eine Vision in Bezug auf den vermehrten Einsatz von eigenem Holz bei Sanierungen und Umbauten?

3. Hat die Bürgergemeinde das Knowhow und die technische Infrastruktur, um eigenes Laubholz zu verarbeiten?

4. Kann die Bürgergemeinde eigenes Laubholz extern (z.B. bei fagus suisse) verarbeiten lassen (z.B. zu vorgefertigten Elementen), um für Umbauten und Renovationen bei eigenen Immobilien einsetzen zu können?

5. Wie wird der Preis von Holz in Offerten beurteilt? Gibt es Möglichkeiten, das eigene Holz durch geeignete Vorgaben, z.B. ökologischer oder sozialer Art zu fördern, ohne sich dem Vorwurf der „Vetterliwirtschaft " auszusetzen?

6. Teilt der Bürgerrat die Meinung des Interpellanten, dass durch den gleichzeitigen Wald­ und Immobilienbesitz ideale Synergien bestehen, um nachhaltig zu wirtschaften? Ökologische Nachhaltigkeit durch den Einsatz des einheimischen, nachwachsenden Rohstoffs Holz; soziale Nachhaltigkeit durch den Erhalt sinnvoller Arbeitsplätze und Lehrstellen vor Ort; wirtschaftliche Nachhaltigkeit durch die Förderung von Aufträgen- und Absatzmöglichkeiten bei der Bürgergemeinde?

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