Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

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Gossau,

Flüsse und grössere Bäche im Kanton St. Gallen weisen meist eine gute Wasserqualität auf - ganz im Gegensatz zur Qualität in kleineren Fliessgewässern.

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Unbefriedigend hingegen ist die Wasserqualität, insbesondere in verschiedenen kleineren Fliessgewässern im Einzugsgebiet von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen. Die Beeinträchtigungen sind im Wesentlichen auf Stoffe zurückzuführen, die bei der Verwendung von Düngern oder Pestiziden in der Landwirtschaft in die Gewässer gelangen. Aktuelle Untersuchungen u.a. des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen (AFU) belegen diese Aussage.

Auch die kleinen Gewässer sind ökologisch bedeutende Lebensräume. Ihr guter Zustand ist der Regierung ein grosses Anliegen. Sie will daher ab diesem Jahr ihre Aufsichtsplicht vermehrt wahrnehmen und die Gemeinden in ihren Aufgaben beim Vollzug unterstützen. Die Gemeinden werden angehalten, in Zukunft die Einhaltung von Pufferstreifen und die Abstandsvorschriften in der Landwirtschaft intensiver zu kontrollieren. Festgestellte Verstösse sind zu dokumentieren und dem Landwirtschaftsamt zu melden. Bei schwerwiegenden Verstössen müssten Fehlbare beim zuständigen Untersuchungsamt angezeigt werden. Die Regierung erhofft sich durch diese Massnahmen eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität. Mitarbeiter des AFU sind zudem beauftragt, beobachtete Verstösse zu melden. Kürzungen oder gar Streichungen bei den Direktzahlungen sind oft die Folge davon.

Jeweils bis Ende Jahr sind die Gemeinden angehalten, dem Amt für Wasser und Energie (AWE) von den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse schriftlichen Bericht zu erstatten.

Verfehlungen sind nicht auszuschliessen

Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist sich der Bedeutung dieser Vorschriften sehr wohl bewusst. Von einer guten Wasserqualität der in unserer Gemeinde reichlich vorhandenen Gewässer profitiert die gesamte Bevölkerung. Wir sind aber auch überzeugt davon, dass sich die grosse Mehrheit der Bewirtschafter mit den gesetzlichen Bestimmungen bestens auskennt, Ihnen die Richtlinien betreffend Einhaltung der gesetzlichen Abstände wie Pufferstreifen etc. bekannt sind und sie diese auch einhalten. Trotzdem sind einzelne Verfehlungen, sei es durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, nicht ganz auszuschliessen. Solche müssten wir gemäss Schreiben der Regierung zukünftig dem Kantonalen Amt melden und gar zur Anzeige bringen. Wir hoffen jedoch, möglichst nicht von diesen für beide Seiten unangenehmen Sanktionen Gebrauch machen zu müssen und appellieren daher an die Bewirtschafter, sich auch zukünftig auf die gesetzlichen Vorschriften zu besinnen.

Über das wann, wo und wie Dünger ausgebracht werden darf und wie Pufferstreifen richtig gemessen werden, gibt eine Vielzahl von gut abgefassten und einfach verständlichen Merkblättern Auskunft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an das Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen oder an die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde.

-Mitteilung der Gemeinde Waldkirch (vas)

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