Regierung will Beteiligung an Kantonalbank reduzieren

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Die St. Galler Regierung will ihren Aktienanteil an der St. Galler Kantonalbank von bisher 54,8 Prozent auf den Mindestwert von 51 Prozent reduzieren.

Hauptsitz der St. Galler Kantonalbank in St. Gallen von Aussen - Keystone
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Der Kanton St. Gallen ist bisher mit einem Aktienanteil von 54,8 Prozent an der St. Galler Kantonalbank (SGKB) beteiligt. Das Kantonalbankgesetz verlangt, dass der Kanton mindestens 51 Prozent halten muss.

In den vergangenen Jahren seien die Eigenmittelvorschriften für Banken verschärft worden, heisst es in den beiden Mitteilungen, die Kanton und SGKB am Donnerstagabend verschickten. Weiter seien verschiedene Initiativen pendent, welche die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Banken beeinflussen könnten.

Zusätzlich 300 bis 400 Millionen

Vor diesem Hintergrund habe der SGKB-Verwaltungsrat zusätzliche Kapitalisierungsmöglichkeiten geprüft. Als Plangrösse geht man von zusätzlichen Mitteln im Umfang von 300 bis 400 Millionen Franken aus.

Weil sich der Kanton nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt, wird sie ausschliesslich von Privaten finanziert.

Für den Entscheid, dabei nicht mitzumachen, habe es mehrere Gründe gegeben, erklärte Finanzchef Benedikt Würth (CVP) gegenüber Keystone-SDA. So habe man sich aus ordnungspolitischen Gründen auf das gesetzliche Minimum beschränken wollen. Zudem habe der allgemeine Haushalt ein gewisses Kursschwankungsrisiko tragen müssen. Dies wäre künftig nicht mehr der Fall.

Künftig weniger Spielraum

Mit der Kapitalerhöhung sinkt der Anteil des Kantons auf die Mindestgrenze von 51 Prozent. Dies bedeutet unter anderem, dass bei einer nächsten Erhöhung sich entweder der Kanton daran beteiligen - oder das Kantonalbankgesetz geändert werden müsste, sagte der Regierungsrat.

Die im Finanzvermögen des Kantons gehaltenen Aktien sollen bei der geplanten Änderung in das Verwaltungsvermögen überführt werden. Ein entsprechender Kredit in der Höhe von 14,4 Millionen Franken wird mit dem Budget 2019 beantragt, das in der Novembersession vom Kantonsrat beraten wird.

Im Frühjahr 2019 wird dann die Generalversammlung der SGKB über die Aktienkapitalerhöhung befinden. Sie ist nur mit Zustimmung des Kantons St. Gallen als Mehrheitsaktionär möglich.

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