Reklamationen wegen ferngesteuerten Drohnen

In letzter Zeit erreichen den Gemeinderat vermehrt Klagen aus der Bevölkerung über Multikopter-Modelle respektive Drohnen, die in den Quartieren umherfliegen und filmen.

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Ferngesteuerte Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» sein Modell jederzeit mit direktem Augenkontakt steuert. Zudem dürfen keine Menschenansammlungen (über zwei Dutzend Personen auf engem Raum) überflogen werden. Gerade in Wohnquartieren gilt es aber, unbedingt den Schutz der Privatsphäre zu beachten. Es schätzt kein Nachbar, wenn über seinem Garten eine Drohne schwebt. Am besten sind Multikopter dort zu fliegen, wo sie niemanden belästigen.

Auch Filmaufnahmen in der freien Natur sind grundsätzlich ohne Bewilligung des BAZL zulässig, sofern die Drohne mit Sichtkontakt geflogen wird. Auch hier gilt es, den Schutz der Privatsphäre zu beachten und Rücksicht auf die Umwelt – zum Beispiel Naturschutzzonen – zu nehmen. Nicht statthaft sind jedoch Filmflüge über militärische Anlagen, also etwa über dem Gelände des Waffenplatzes Bremgarten.

Weiter ist zu beachten, dass Multikopter nicht beliebig hoch fliegen dürfen. So liegt der grösste Teil des Eggenwiler Siedlungsgebiets innerhalb der Kontrollzone (CTR) des Flughafens Kloten, in welcher Drohnen und Modellflugzeuge nur bis 150 Meter über Grund geflogen werden dürfen.

Der Gemeinderat bittet die Drohnenpiloten, sich an die Vorschriften zu halten und ebenso mit Anstand die Privatsphäre der übrigen Dorfbewohner zu wahren.

-Mitteilung der Gemeinde Eggenwil (vas)

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