Der Stadtrat beabsichtigt eine Zeitbeschränkung für das Parkieren von Velos zu erlassen. Die Zeitbeschränkung in der Stadt Aarau soll vorerst 45 Tage betragen.
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Fahrräder sind in öffentlichen Parkierungsanlagen der Stadt Aarau immer häufiger über einen längeren Zeitraum abgestellt. Alte, fahruntaugliche Velos werden zudem des Öfteren auf Veloparkplätzen platziert, um das Entsorgen zu ersparen. Mit der künftigen Zeitbeschränkung soll das zeitlich unbeschränkte Abstellen eingestellt werden. Folgende Velo-Parkierungsanlagen sollen mit einer Beschränkung versehen werden:

- Bleichemattstrasse, Velostation Bahnhof Süd

- Bahnhof, Velostation Bahnhof

- Bachstrasse/Behmenplatz

- Hintere Bahnhofstrasse, Behmen II, Zugang Perron SBB

- Hintere Bahnhofstrasse, beim Bahnhof WSB

- Graben/Altstadt, Bereich Begegnungszone

- Güterstrasse

Die Veloabstellplätze am Zollrain, in der Igeldweid und am unteren Ziegelrain sind vorerst von einer Zeitbeschränkung ausgenommen. Eingezogene Velos werden künftig beim Werkhof gelagert. Die Fahrräder können vor Ort für Fr. 30.00 ausgelöst werden. Der Betrag dient als Entschädigung für den Aufwand der Rückführung des Velos in den Werkhof, für die Einlagerung des Fahrrades und für den administrativen Aufwand (Erfassung und Rückgabe). Pro Velo Region Aarau sowie die Energie- und Verkehrskommission unterstützen das Anliegen.

-Mitteilung der Stadt Aarau (vas)

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