Strategische Schulraumplanung

Gemeinde Belp
Gemeinde Belp

Gürbetal,

Die laufende Ortsplanungsrevision geht von einem Bevölkerungswachstum von 15 Prozent bis zum Jahr 2040 aus. Damit verbunden ist eine Zunahme der schulpflichtigen Kinder.

Kinder (Symbolbild)
Kinder (Symbolbild) - Gemeinde Burgdorf

Seit Herbst 2018 verfügt die Gemeinde Belp über eine strategische Schulraumplanung mit einem Zeithorizont von 20 Jahren. Diese macht Aussagen zum zukünftigen Raum- und Sanierungsbedarf der Volksschule. Die erwarteten Investitionskosten belaufen sich für die geplante Betrachtungsperiode auf annähernd 70 Millionen Franken. Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen von diesem Bericht und erste Planungsschritte eingeleitet.

Die Schulstandorte Dorf und Mühlematt weisen beträchtliche bauliche Defizite aus. Zudem erfüllen sie die Anforderungen für die Einführung des Lehrplans 21 nicht. Die laufende Ortsplanungsrevision geht von einem Bevölkerungswachstum von 15 Prozent bis zum Jahr 2040 aus. Damit verbunden ist eine Zunahme der schulpflichtigen Kinder. Diese Ausgangslage hat den Gemeinderat dazu bewogen, eine strategische Schulraumplanung in Auftrag zu geben.

Die zentralen Aussagen der nun vorliegenden Schulraumplanung beziehen sich auf den künftigen Raumbedarf, die Verteilung dieses Bedarfs auf das Gemeindegebiet sowie die erwarteten Investitionen an der Kindergarten- und Schulhausinfrastruktur.

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Gemeinde Belp ihre Schulraumbedürfnisse auf den bestehenden Anlagen Neumatt, Dorf und Mühlematt abdecken kann. Allerdings sind umfassende Erweiterungs- und Sanierungsinvestitionen nötig. Als Ergänzung zu den heutigen elf Kindergartenklassen geht der Bericht davon aus, dass zwei bis drei weitere Klassen eröffnet werden. Bei der Wahl der Standorte für diese neuen Kindergärten muss darauf geachtet werden, die aktuell sehr gute Verteilung auf das Gemeindegebiet zu erhalten.

Der Finanzbedarf ist mit annähernd 70 Millionen Franken überaus hoch, jedoch nur zu einem geringen Anteil auf das erwartete Bevölkerungswachstum zurückzuführen. Der grösste Brocken mit zirka 55 Millionen Franken sind werterhaltende Massnahmen. Der Bericht zur Schulraumplanung empfiehlt ein etappenweises Vorgehen. Damit können die Investitionskosten auf jährlich vier bis fünf Millionen Franken über die nächsten 15 bis 20 Jahre verteilt werden.

Der Gemeinderat anerkennt die Aussagen des Berichts und erwartet, dass der Umgang mit der Thematik Schulraumplanung die finanzielle Führung der Gemeinde in Zukunft ganz wesentlich mitbestimmen wird. An der Sitzung vom 14. Februar hat der Gemeinderat gestützt auf diese strategische Schulraumplanung folgende Beschlüsse gefasst:

1. An den drei Schulstandorten Neumatt, Dorf und Mühlematt wird festgehalten. Das heisst, dass mit dem Standort Dorf auch die kleinste Schulanlage entwickelt und nicht zu Gunsten der beiden anderen Schulstandorte aufgegeben werden soll.

2. Für ein Vorprojekt im Hinblick auf einen Erweiterungsbau des Schulhauses Dorf ist ein Projektierungskredit von 280.000 Franken gesprochen worden. Beim Vorprojekt geht es um die Weiterführung der Testplanung „Dorfkern 2020“. Das geplante Gebäude beinhaltet zwei Kindergärten, eine Turnhalle, Werkräume und zusätzlichen Schulraum. Unterirdisch soll die Heizzentrale der Nahwärmeversorgung er- weitert und eine Einstellhalle für die Bedürfnisse im Ortskern geplant werden. Schliesslich ist auch eine umfassende Umgebungsgestaltung Teil des Projekts.

3. Ein Kredit von 55.000 Franken wurde für die anstehende Sanierung der grössten Schulanlage Mühlematt beschlossen. Mit diesem Betrag soll die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 vertieft werden. Nicht zuletzt aufgrund der jüngst aufgetretenen Naphthalin-Thematik ist die Frage zu klären, ob die Schulanlage Mühlematt in ihrer heutigen Baustruktur saniert werden soll oder ob sich ein Neubau aufdrängt.

Anlässlich einer Informationsveranstaltung hat der Gemeinderat die drei zuständigen Kommissionen Liegenschaften, Freizeit und Sport, Bildung und Kultur sowie Finanzen im Detail orientiert und diese um eine Vernehmlassung bis Mitte April 2019 gebeten.

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