Ein Entscheid des Bundesgerichts zugunsten angestellter Taxifahrer könnte sich negativ auf die Kosten der Fahrgäste auswirken.
Angestellte Taxifahrer dürfen sich in Zukunft auf Sozialleistungen von ihren Agenturen freuen.
Angestellte Taxifahrer dürfen sich in Zukunft auf Sozialleistungen von ihren Agenturen freuen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat entschieden, dass von Zentralen angestellte Taxifahrer als Angestellte gelten.
  • Dies könnte sich auf die Kosten für Fahrgäste niederschlagen.
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Taxifahrer, die einer Zentrale angeschlossen sind, gelten als Angestellte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Dem Gerichtsentscheid ist eine Erklärung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) aus dem Jahre 2014 hervorgegangen, wonach Taxifahrer als unselbständig Erwerbstätige eingestuft wurden.

Gegen die Suva-Entscheidung haben sich vier Taxifahrer zu Wehr gesetzt und nun Recht bekommen. Den an Zentralen angeschlossenen Fahrern hängt somit eine Unfallversicherung, die Zweiten Säule sowie eine Arbeitslosenversicherung zu.

Eine Auswirkung dürfte der Entscheid für die Fahrgäste haben. Weil die Taxi-Zentralen nun höhere administrative Kosten erwarten, wird sich dies wohl im Fahrpreis niederschlagen.

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