Theater soll Aktiengesellschaft werden

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Winterthur Stadt,

Das Theater Winterthur soll per August 2019 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und aus der Stadtverwaltung ausgegliedert werden. Das Gebäude hingegen soll im Besitz der Stadt bleiben. Das letzte Wort zu den Plänen der Stadtregierung haben Parlament, Stimmbevölkerung und Regierungsrat.

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Der Theaterbetrieb erhalte damit «zeitgemässe organisatorische Rahmenbedingungen», um seinem Auftrag im Dienst der Kulturstadt Winterthur auch langfristig gerecht zu werden. Dies teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Aktuell ist das Theater Winterthur Teil der Stadtverwaltung und in das Departement Kulturelles und Dienste integriert. Im Januar 2016 erklärte das Parlament die Motion betreffend «Überführung des Theater Winterthur in eine gemeinnützige Trägerschaft» für erheblich und beauftragte den Stadtrat mit der Ausarbeitung einer Umsetzungsvorlage.

Diese wurde nun vom Stadtrat verabschiedet und sieht vor, den Theaterbetrieb in eine gemischtwirtschaftliche gemeinnützige Aktiengesellschaft zu überführen, während die Theaterliegenschaft weiterhin im Eigentum der Stadt bleibt. Für deren Nutzung vereinbart die Stadt mit der Theater Winterthur AG eine Gebrauchsleihe.

Die Veränderungen sollen in zwei Etappen geschehen: Zunächst gründet die Stadt Winterthur die Aktiengesellschaft Theater Winterthur AG. Das von der Stadt gezeichnete Aktienkapital beträgt 1,5 Millionen Franken.

In einem zweiten Schritt wird die Aktiengesellschaft über eine genehmigte Kapitalerhöhung für andere Gemeinwesen und private Aktionäre geöffnet. In den Gründerstatuten ist eine Kapitalerhöhung von 750'000 Franken vorgesehen. Die Theater Winterthur AG wird nicht gewinnorientiert und daher steuerbefreit sein.

In Übereinstimmung mit dem kantonalen Gemeindegesetz, das seit Anfang 2018 in Kraft ist, werden die wesentlichen Regelungen zur Ausgliederung des Theaters und für dessen neue Trägerschaft in einer Rechtsverordnung (Theaterverordnung) verankert. Diese unterliegt der Volksabstimmung. Falls die Verordnung angenommen wird, braucht es noch die Genehmigung durch den Regierungsrat.

Grundfinanzierung durch die Stadt

Die Theaterverordnung umschreibt den kulturellen Auftrag der Theater Winterthur AG und legt als Gegenleistung einen finanziellen Beitrag der Stadt an die Grundfinanzierung des Theaterbetriebs von 4,25 Millionen Franken pro Spielzeit fest.

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen politischen Entscheidungsträger - Grosser Gemeinderat, Stimmbevölkerung und Regierungsrat - zur Umsetzungsvorlage ist der Start der ersten Spielzeit des Theaters mit neuer Trägerschaft ab August 2019 geplant.

Das Theater Winterthur ist nach eigenen Angaben mit rund 780 Sitzplätzen das grösste Gastspielhaus der Schweiz. Mit jährlich mehr als 150 Vorstellungen von nationalen und internationalen Bühnen aus den Bereichen des Musik- und Sprechtheaters sowie des Tanzes leistet es einen wesentlichen Beitrag zur Positionierung der Stadt und der Region Winterthur als Kulturstandort.

-Mitteilung der SDA (mba)

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