Der Urner Regierungsrat muss sämtliche gewerbsmässigen Nebentätigkeiten auf der offiziellen Webseite des Kantons offenlegen.
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Der Landrat hat am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Empfehlung mit 40 zu 20 Stimmen ohne Enthaltung teilweise überwiesen.

Der Vorstoss von Petra Simmen (SVP) wollte eine transparente Information und klare Trennung von Tätigkeitsfelder des Regierungsrates erreichen. Die Empfehlung wurde nur teilweise überwiesen, so müssen die Regierungsmitglieder keine Angaben zum zeitlichen Aufwand und zur finanziellen Entschädigung der einzelnen Mandate machen, da das Amt kein Vollamt ist.

Auch müssen sie nicht auf Nebentätigkeiten verzichten, die zu Interessen- und Zielkonflikten führen könnten. Dafür gebe es bereits heute die Ausstands- und Unvereinbarkeitsklausel. Auch eine Aufsicht dafür bestehe bereits heute, argumentierte die Regierung.

Christoph Schillig von der Fraktion SP/Grüne forderte, der Regierungsrat soll neben den gewerbsmässigen Tätigkeiten auch Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate offenlegen. Dagegen spreche nichts, sagte Landammann Roger Nager. Meistens sässen die Regierungsratsmitglieder von Amtes wegen in diesen Gremien.

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