Hitzegeplagte Äschenpopulation wird geschont
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Für Äschen in der Reuss, der Kleinen Emme, dem Ron- und Rotbach sowie in sämtlichen Werkskanälen der Kraftwerke an diesen Gewässern gilt ab 1. September eine Schonzeit, wie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald am Freitag im Amtsblatt verfügte. Regulär wäre das Fangen der Fische erst ab dem 1. Januar 2019 verboten. Die Schonzeit dauert bis am 31. Mai.
Privatpersonen und die kantonale Fischereiaufsicht haben während der Hitzeperiode zahlreiche verendete Äschen gefunden. Die Bestände in den betroffenen Gewässern - in der Reuss stieg die Wassertemperatur auf über 26 Grad - seien mehr oder minder stark reduziert worden.
In der Reuss von Luzern bis Bremgarten schwimmt eine Äschenpopulation von nationaler Bedeutung. Die Äsche gehört zu den bedrohten Fischarten und gilt als gefährdet. Auch andernorts kostete der Sommer vielen Äschen das Leben. Im Rhein bei Schaffhausen wurden bis Anfang August rund zwei Tonnen tote Fische aus dem Wasser geholt.