Parteiloser hat bei Oberrichterwahlen das Nachsehen

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Bern,

Die Berner Gerichtspräsidentin Anastasia Falkner (FDP) und der Thuner Gerichtspräsident Ronnie Bettler (SVP) sind neue Mitglieder des Berner Obergerichts.

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Sie wurden in einer Wahl bestimmt, die für einmal nicht diskussionslos über die Bühne ging.

Zu reden gab am Mittwoch im bernischen Grossen Rat der Anspruch der Parteien auf die Richtersitze. Der Sprecher der Grünen im Grossen Rat, Antonio Bauen, wies darauf hin, dass es um den Ersatz von zwei Ende Januar in die Pension gehenden Oberrichtern geht, nämlich um Peter Zihlmann (Grüne) und Peter Stucki (SP). Die Grünen hätten also Anspruch auf einen Sitz.

Mit Christoph Horisberger, Gerichtspräsident in der Region Biel-Seeland, gebe es einen Kandidaten, der zwar parteilos sei, aber von den Grünen portiert werde. Die Grünen seien bereit, bei künftigen Richterwahlen Horisberger als einen Grünen zu betrachten, so Bauen.

Diese Konstellation gab in den Fraktionen zu reden, wie es im Rat mehrmals hiess. Patrick Freudiger sprach namens der SVP von fehlender Verlässlichkeit, SP-Juso-PSA-Sprecherin Manuela Kocher Hirt sagte, ihre Fraktion sei gespalten.

EDU-Sprecher Jakob Schwarz sagte, bei gleichwertiger Qualifikation sei die Parteizugehörigkeit von Bettler entscheidend. Horisberger sei nun mal parteilos. Die SVP habe auch einen kleinen Anspruch auf den Sitz.

Horisberger erhielt schliesslich 47 von möglichen 154 Stimmen, Bettler 99 und Falkner 146. Somit waren Bettler und Falkner gewählt und wurden gleich vereidigt. Unbestritten im Rat war, dass alle drei Kandidaturen gut waren. Alle drei sind heute bereits Ersatzmitglieder des bernischen Obergerichts.

Auch Regionalrichter gewählt

Überhaupt nicht zu reden gaben weitere Richterwahlen: Alexia Ackermann (SVP), Maryvonne Pic Jeandupeux (SP) und Michael Erismann (SP) werden neue Richterinnen respektive Richter an den bernischen Regionalgerichten. Für diese drei Sitze gab es keine Gegenkandidaturen.

Ebenfalls unbestritten war die Wiederwahl von 19 Fachrichterinnen und Fachrichtern für das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht.

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