Regierung hält Volksvorschlag für nicht finanzierbar
Die Berner Regierung will nicht auf die vom Grossen Rat beschlossenen Kürzungen bei der Sozialhilfe zurückkommen.

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Der vom Komitee «für eine wirksame Sozialhilfe» eingereichte Volksvorschlag will unter anderem erreichen, dass sich die Unterstützungsleistungen im Kanton Bern wieder nach den aktuellen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) richten.
Der Grosse Rat hatte im Sozialhilfegesetz den Grundbedarf generell um acht Prozent gesenkt. Weniger erhalten sollen auch Sozialhilfebezüger, die sich zu wenig um ihre berufliche Integration und um Sprachkenntnisse bemühen. Im Gegenzug werden Anreize zur Integrationsförderung geschaffen und die Wirtschaft stärker einbezogen.
Aus Sicht der Regierung würde die Annahme des Volksvorschlags nicht nur zu «massiv» höheren Kosten gegenüber der Grossratsvorlage führen, sondern auch zu höheren Kosten gegenüber dem aktuell noch geltenden Sozialhilfegesetz. «Damit wird die aktuelle finanzpolitische Lage des Kantons verkannt.«
Ertragsausfälle wegen Steuergesetzrevision
Aufgrund der zu erwartenden Mindererträge aus dem Finanzausgleich des Bundes oder Ertragsausfällen wegen der Steuergesetzrevision bestehe kein Raum für eine Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Die zusätzliche Belastung würde nicht nur den Kanton sondern auch die Gemeinden treffen.
Der Regierungsrat erachtet Sozialhilfebezüger im heutigen System gar als privilegiert: «Wer Sozialhilfe bezieht, wird heute in einem Umfang unterstützt, der ihm zuweilen einen höheren Lebensstandard ermöglicht als einer Person mit tiefem Erwerbseinkommen, die dieses zu versteuern hat.« Diese Situation könne mit der Gesetzesrevision korrigiert werden.
Regierung setzt auf Integration in Arbeitsmarkt
Am effektivsten könnten Kosten dann eingespart werden, wenn möglichst wenige auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen seien. Ein Teil der durch die Kürzungen eingesparten Gelder solle deshalb gezielt für die wirtschaftliche Integration eingesetzt werden. Der Volksvorschlag verunmögliche aber diese Umlenkung.
Der von linksgrünen und kirchlichen Kreisen sowie Berufsverbänden lancierte Volksvorschlag sieht zudem vor, dass über 55-Jährige statt Sozialhilfe Ergänzungsleistungen gemäss AHV/IV erhalten sollen, um die vor Altersarmut zu schützen.
Dies geht dem Regierungsrat ebenfalls zu weit. Eine allfällige Besserstellung der älteren Arbeitslosen müsse auf nationaler Ebene und ausserhalb der Sozialhilfe gelöst werden. Auch sei die Altersgrenze höher als 55 Jahre anzusetzen. Der Volksvorschlag sende ein «falsches Signal» an die Wirtschaft, ältere Arbeitslose nicht mehr zu integrieren.
Das Berner Stimmvolk wird frühestens im Mai 2019 über die Vorlage befinden, da der Volksvorschlag - anders als ein Referendum - vorgängig noch dem Grossen Rat unterbreitet werden muss.