Regierung verteidigt schwarze Liste säumiger Prämienzahler
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Das Instrument der im Juli 2014 eingeführten Liste der säumigen Versicherten habe «durchaus seine Berechtigung», schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion der SP-Fraktion im Grossen Rat: «Es ist nicht nachvollziehbar, dass Personen, welche die Krankenkassenprämien bezahlen könnten, es aber nicht tun, Leistungen der Krankenversicherer beziehen.«
Bei zahlungsfähigen Personen werde auch nie ein Verlustschein resultieren, welcher von der öffentlichen Hand zu 85 Prozent übernommen werden müsse, da die Krankenkassen im Betreibungsverfahren erfolgreich sein würden.
Per Ende 2017 gab es 15'021 Verlustscheine in der Höhe von 20 Millionen Franken. Die Krankenkassen konnten 800'000 Franken einbringen.
Die SP-Fraktion forderte in der Motion die Abschaffung der schwarzen Liste. Die sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen seien fatal. Der Aargau nehme wie andere Kantone in Kauf, dass die medizinische Grundversorgung nicht mehr für alle gewährleistet sei.
«Notfall»-Begriff ist definiert
Ein Eintrag auf die schwarze Liste erfolgt, wenn die versicherte Person eine Betreibung für Prämien oder Kostenbeteiligung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt. Die Krankenkassen übernehmen in der Folge keine Kosten für medizinische Behandlungen mehr.
Davon ausgenommen sind Notfallbehandlungen. Bezüger von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie Kinder und junge Erwachsene bis zum Erreichen des 19. Altersjahrs werden nicht in die Liste aufgenommen.
Die kantonale Definition des Notfallbegriffs verhindere, dass es bei gelisteten Personen zu einer ernsthaften Gefährdung der Sicherheit komme, hält der Regierungsrat fest.
Gemeinden müssen bezahlen
Bislang kam der Kanton zu 85 Prozent für Verlustscheine aus ausstehenden Forderungen der Krankenkassen (Prämien und Kostenbeteiligung) auf. Die Summe belief sich 2017 auf 14,7 Millionen Franken und ein Jahr zuvor auf 16 Millionen Franken.
Seit Anfang Jahr müssen die Gemeinden diese Kosten bezahlen. In die Tasche greifen muss die Gemeinde, in welcher der Schuldner zum Zeitpunkt der Betreibung wohnte.
Es ist gemäss Regierungsrat zu vermuten, dass die Gemeinden den Sachverhalt nach Eingang einer Betreibungsmeldung besser abklären. Die Gemeinden entscheiden, wer auf der Liste steht und wer nicht. Sie können in Härtefällen den Eintrag bereits gelisteter Personen sistieren lassen.
Der Regierungsrat lehnt die SP-Motion ab. Er erklärt sich jedoch bereit, den Vorstoss als unverbindliches Postulat entgegenzunehmen.
Mehrere Kantone schaffen Liste ab
Mehrere Kantone beschlossen in den letzten Monaten, die Liste der säumigen Prämienzahler abzuschaffen. Das Solothurner Kantonsparlament kam im Juli zum Schluss, dass das Instrument seine Wirkung verfehle und die Liste keine abschreckende Wirkung habe.
Die Bündner Regierung liquidierte die Liste Ende Juni. Der Zürcher Regierungsrat verzichtete vor einem Jahr auf die Einführung, und die Basler Regierung tat das schon früher.
In Luzern lehnte das Parlament die Abschaffung der Liste vor zwei Jahren ab. Das Baselbieter Kantonsparlament lehnte die Einführung der schwarzen Liste ab. Im Kanton St. Gallen reichte die SP-Grüne-Fraktion im Parlament eine Motion zur Abschaffung der Liste ein.