In Bern will die Kantonsregierung in Zukunft mehr Entscheidungsfreiheit. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde nun zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Die Berner Kantonsregierung will in Zukunft selber entscheiden können, welche Aufgaben sie den einzelnen Direktionen überträgt. Dazu braucht es eine Gesetzesänderung, die der Regierungsrat zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.

Eine Reform sei mit den heute geltenden Gesetzen ein komplexer Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nehme, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag. Er wünscht sich deshalb mehr Flexibilität, um die Organisation der Verwaltung rascher neuen gesellschaftlichen Entwicklungen und veränderten Bedürfnissen anpassen zu können.

Dafür soll ihm das Kantonsparlament die Kompetenz zur Zuteilung der Aufgaben der Direktionen übertragen. In einer Vernehmlassung fiel das Echo mehrheitlich positiv aus. Verschiedene Teilnehmer forderten jedoch einen Genehmigungsvorbehalt durch das Parlament oder zumindest der Einbezug des Grossen Rates mittels Vernehmlassung.

Zu häufige Wechsel der Zuständigkeiten der Direktionen seien ausserdem zu vermeiden, gaben verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer zu bedenken.

Von einem Genehmigungsvorbehalt durch das Parlament will die Regierung nichts wissen. Denn: «Er würde den dargelegten Zielen der Vorlage entgegenstehen (. . .).» Die Kantonsregierung will jedoch bei Verordnungsänderungen über die Zuweisung von Aufgaben die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen informieren und bei Bedarf konsultieren.

Neue Namen, neue Aufgaben

Mit der geplanten Direktionsreform sollen auch die Aufgabenportefeuilles der Regierungsmitglieder ausgewogener gestaltet und thematisch sinnvoll zusammengestellt werden. Dabei will die Regierung aber nicht alles auf den Kopf stellen, wie sie in ihrer Mitteilung betont. Vielmehr gehe es zum gezielte Aufgabenverschiebungen.

Die heutige Volkswirtschaftsdirektion gilt landläufig als eher leichtgewichtige Direktion, ebenso die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion. Beide sollen gestärkt werden.

Bei der Volkswirtschaftsdirektion (VOL) kommt neu der Energiebereich dazu. Der grösste Teil des Umweltbereichs wird so in der VOL zusammengefasst. Das Kantonale Labor wird ebenfalls in die Volkswirtschaftsdirektion verschoben. Sie wird in Wirtschafts- Energie- und Umweltdirektion (WEU) umbenannt.

Die heutige Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion (JGK) wird zur Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Hier werden alle raumbezogenen Aufgaben gebündelt wie Raumordnung, Grundbuch oder Geoinformationen. Auch die heute auf vier Direktionen verteilten Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich sollen innerhalb der DIJ in einem Amt zusammengefasst werden.

Aus der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird neu die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD). Sie hat die Verantwortung für alle investitionsintensiven Bereiche wie Strassen, Hochwasserschutz, öffentlicher Verkehr oder Immobilien.

Die heutige Gesundheits- und Fürsorgedirektion soll aus Sicht des Regierungsrats nicht aufgeteilt werden, wie dies verschiedentlich diskutiert wurde. Sie wird künftig Gesundheits- und Integrationsdirektion (GID) heissen. Ab Mitte 2020 ist sie für die Gewährung der kantonalen Sozialhilfe von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen zuständig.

Bei den übrigen Direktionen und der Staatskanzlei kommt es, wenn überhaupt, nur zu geringfügigen Anpassungen. Die Polizei- und Militärdirektion wird neu Sicherheitsdirektion (SID) und die Erziehungsdirektion Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) heissen.

Gut 300 Kantonsangestellte wären von der Reform betroffen und müssten die Direktion wechseln. Dies aber nur, wenn auch das Parlament den Gesetzesänderungen zustimmt. Der Grosse Rat wird das Geschäft in seiner Junisession behandeln.

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