Hundekot auf Trottoirs, Strassen, Spazierwegen, Spiel- und Sportplätzen sowie im Kulturland ist ärgerlich. Aus der Bevölkerung gibt es wieder vermehrt Hinweise, dass Hundekot liegen gelassen und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben entsorgt wird.
Symbolbild Robidog - Keystone
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Gemäss geltendem Gesetz müssen Hunde in Wohngebieten und in öffentlichen Anlagen stets an der Leine geführt werden. Ausserdem sind Hundehalter/innen dafür verantwortlich, dass die Tiere keine Trottoirs, Wege, Plätze sowie Gras- und Grünfutterkulturen verunreinigen.

Infektionen bei Tieren

Für spielende Kinder, Fussgänger und Grundeigentümer ist herumliegender Hundekot äusserst stö- rend und unangenehm. Hundekot ist aber auch für die Landwirtschaft ein grosses Problem, denn die auf Wiesen liegen gelassenen Ausscheidungen sorgen beim Vieh für erhebliche Beschwerden. Es gilt zu bedenken, dass Tiere, die Lebensmittel produzieren, auf einwandfreies Futter angewiesen sind. Nur so lassen sich hochwertige Lebensmittel produzieren.

Robidog-Säcke sind kostenlos

Die Hundehalter/innen werden aufgerufen, den Hundekot in den Robidog-Säcken in die dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Die Entsorgung von Robidog-Säcken in den Unterflurbehältern ist zu unterlassen. Falls an einem Robidog die Säcke fehlen, ist das Bauamt (bauamt@niederhelfenschwil.ch) froh um eine Mitteilung. Zudem können beim Front-Office der Gemeindeverwaltung kostenlos Robidog-Säcke abgeholt werden. Gemeinderat und Bauverwaltung danken allen Hundehalter/innen, die den Hundekot immer zuverlässig und korrekt entsorgen und dadurch zu einer «sauberen» Gemeinde beitragen.

-Mitteilung der Gemeinde Niederhelfenschwil

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