45 Tage Untersuchungshaft wegen Sprayereien
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 36-jähriger Luzerner muss sich wegen 26 Sprayereien vor Gericht verantworten.
- Er wurde in fünf Fällen schuldig gesprochen und muss eine Strafe von 100 Tagessätzen an 210 Franken bezahlen.
In Luzern ist ein 35-jähriger Mann wegen mehreren Sprayereien und unkooperativem Verhalten mit der Polizei verurteilt worden. Die Geldstrafe wurde bei 100 Tagessätzen an 210 Franken festgelegt. Zudem wurde eine Probezeit von zwei Jahren definiert.
In weiteren Fällen wurde der Angeklagte freigesprochen. Insgesamt ging es um 26 Delikte zwischen 2010 und 2011, bei welchen der Mann
Eisenbahnwagen, Brückenpfeiler und Wände versprayt haben soll. Das Gericht befand, dass ein Teil der Anklagepunkte nicht genügend erwiesen ist. Die Staatsanwaltschaft Luzern prüft nun aber einen Weiterzug des Urteils.
Gutachter nicht glaubwürdig
Um die Delikte nachzuweisen, hat die Luzerner Staatsanwaltschaft extra einen externen Gutachter angestellt.
Das Gericht hielt das Gutachten zumindest teilweise aber für nicht nachvollziehbar. Der Argumentation des Sprayers, dass er Graffiti in sehr verschiedenen Stilen erstellt hat, schenkten die Richter hingegen Glauben.
Die 45 Tage Untersuchungshaft begründete die Staatsanwaltschaft mit der hohen Deliktsumme von 8550 Franken. Zudem seien die Abklärungen sehr umfassend und lange gewesen.